Werkstudent + aushilfe?
Darf ich zu meinem Werkstudentenjon noch einen Aushilfsjob ? Eher so jetzt auf die Semesterferien bezogen
1 Antwort
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Die 20-Wochenstunden-Grenze der Werkstudiregelung darf ua. in den Semesterferien überschritten werden.
Ergänzend: Beschäftigungen beim Nebenarbeitgeber gehören im Standardfall in Lohnsteuerklasse VI. In einer kurzfristigen Beschäftigung werden keine Sozialversicherungsbeiträge fällig.