Werden meine Gebete angenommen?( Keine Spaßfrage)?

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Schau mal hier:

6130 - ... ‘Ā’iša, Allāhs Wohlgefallen auf ihr, berichtete:
”Ich pflegte mit Puppen zu spielen, 886 als ich mit dem Propheten, Allāhs Segen und Friede auf ihm, verheiratet war, und ich hatte einige Freundinnen, die auch
mit mir spielten. Sie verhielten sich so, dass sie - wenn der Gesandte Allāhs,
Allāhs Segen und Friede auf ihm, kam - hinter die Vorhänge verschwanden. Er
aber sprach zu ihnen so lieb und leise, dass sie weiter mit mir spielten.“
(886) Manche Rechtsgelehrten gehen auf Grund dieses Ḥadīṯ davon aus, dass Spielpuppen nur unter
bestimmten Bedingungen erlaubt sein können, und dadurch nicht unter das Bilderverbot fallen.
Zu diesen Bedingungen gehört, dass diese höchstens nur der damaligen primitiven Form und
Machart entsprechen sollen, und zwar als gestopfter Stoff, der keinerlei feine Einzelheiten der
Schöpfung aufweist. Spielpuppen, die heutzutage in den Kaufhäusern zum Kauf angeboten
werden, sind auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht unbedenklich: Die herrlichen Haarfarben, die beweglichen Wimpern und Augen, welche tränen und sich schließen können, die
gelenkigen Arme und Beine, die Merkmale der Schamteile, die Wasser lassen, nebst, dass diese
Puppen Laute von sich geben. Alle diese Feinheiten sprengen die Grenze des Erlaubten und
greifen mit der technischen Entwicklung immer tiefer in die Schöpfung ein. Was das rechtliche
Urteil angeht, so gibt es keinen Zweifel darüber, dass der Hersteller von Puppen dem
Bilderverbot nach Ḥadīṯ Nr. 7042 unterliegt. Wenn diese Puppen aber von den Eltern käuflich
erworben werden müssen, damit das Kind mit seinen Spielkammeraden gleichgestellt wird und
keine psychischen Schäden erleiden soll, dann muss die Puppe den Strapazen der Kinderhände
unbeschränkt ausgesetzt sein und auf keinen Fall als Ausstellungsstück auf einem Paradekissen
in der Wohnung verherrlicht werden; denn das Prinzip lautet, dass die Erhebung oder die
Verherrlichung des Bildes es verboten macht.

Quelle: Sahih Al-Buharyy nach Rassoul, Seite 468-469

Schau aber auch hier:

Dies ist der Beweis dafür, dass Puppen, Plüschtiere und Ähnliches erlaubt sind und nicht mit Statuen gleichgesetzt werden.

Quelle: Halal und Haram von Hasip Asutay, Seite 45.


Nurg92  02.04.2020, 07:43

Was für ein Quatsch. Macht euch nicht verrückt wegen sowas. Das ist nicht wahr. Es hat nicht mit Kuscheltiere usw zu tun. Es ist bestimmt so eine Sekte oder so.

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Bin auch moslem aber wer hat dir sowas erzähl? Sowas ist Quatsch. Ehrlich gesagt wenn du ein guter Mensch bist dann sind die Engeln immer bei dir und es ist egal ob du Kuscheltiere hast oder nicht. Glaub an solche Sachen bitte nicht. Frag mal deine Eltern ?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

TimRace  02.04.2020, 07:46

Das mit den Kuscheltieren als Quatsch abtun und dafür Religion verherrlichen. Genau mein Humor^^

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TimRace  02.04.2020, 07:49
@Nurg92

Die Frage stelle ich mir bei euch jeden Tag.

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Watt is mit deinen Kuscheltiefen?