Werden angenommene Asylbewerber automatisch Staatsbürger des Asylland?
6 Antworten
Nein. Sie erhalten eine meist zunächst befristete Aufenthaltsgenehmigung.
Diese geht, wenn die Voraussetzungen stimmen, irgendwann (je nach Land unterschiedlich) in eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung über, und dann, nochmal einige Jahre später erst, kann in manchen - längst nicht allen -asylgewährenden Staaten die Staatsbürgerschaft beantragt werden.
Allerdings sind in nahezu allen Staaten - außer good old Germany - die Hürden für die Einbürgerung sehr hoch. Einwandfreie Sprachkenntnisse in Wort und Schrift, ein Eid auf die Gesetzestreue, eigenes unabhängiges Einkommen (auch für die Familienangehörigen) und ein nachweisbar straffreies Verhalten sowohl im Asyl- als auch im Herkunftsland etc. sind Grundvoraussetzungen - wie gesagt, außer in good old germany.
Hahaha, ich lach jetzt mal ganz laut! Und wir alle wissen es besser! Denn wenn das stimmen würde, gäbe es nur einen 0,-Prozentsatz an Hartz4-Empfängern mit ausländischem Namen aber Deutscher Staatsangehörigkeit, einen 0,-Prozensatz an Häftlingen mit definitiv ausländischer Herkunft - aber Deutscher Staatsangehörigkeit.
Bitte... ich will jetzt hier wirklich keinen Streit vom Zaun brechen, aber wir sind uns hier glaube ich alle einig darüber, dass Deutschland die Hürden für die Vergabe der Staatsbürgerschaft äußerst weit unten ansetzt!
Anders ist es auch nicht zu erklären, dass mir - um nur mal ein Beispiel zu nennen - tagtäglich Paketboten begegnen, die KEIN Wort Deutsch können, aber nen Deutschen Führerschein und/oder nen Deutschen Ausweis haben. Den kriegste nämlich nur mit hiesiger Staatsbürgerschaft.
Guten Tag.
Um es abzukuerzen: Die fuer eine Einbuergerung zu erfuellenden Voraussetzungen kannst du selbst in den §§ 8 bis 16 des Staatsangehoerigkeitsgesetzes nachlesen. Danach duerfte dir dann auch klar sein, dass dein polemisches Gefasel weder Hand noch Fuss hat.
Die deutsche Staatsangehoerigkeit ist uebrigens auch keine Voraussetzung fuer einen deutschen Fuehrerschein. Wie kommst du nur auf eine derart absurde Behauptung?
Les' meinen Satz oben bitte nochmal richtig. Da erwähnte ich in meiner Aufzählung als zweites den Ausweis. DEN bekommst du nur mit Deutscher Staatsangehörigkeit.
Und nochmal:
Ich kenne die formellen Voraussetzungen für die Einbürgerung auch. Aber wie so oft sind Theorie und Praxis sehr weit voneinander entfernt. Denn dieser sogenannte "Einbürgerungstest", den so mancher geborener Deutscher nicht einmal bestehen würde, wird teilweise von den Leuten zwar akribisch trainiert, aber leider ersetzt das keine tatsächliche INTEGRATION. Ebenso wenig ersetzt das Büffeln eines Deutsch-Tests die tatsächliche Fähigkeit, sich verhandlungssicher verständigen zu können.
Meine praktisch gesammelten Erfahrungen in Begegnungen mit Personen mit dem sog. "Migrationshintergrund" (ich hasse dieses Wort - nicht wegen der Migration, sondern weil es so instrumentalisiert wird) einfach nur "polemisches Gefasel" zu nennen, weil es nicht der hierzulande verhängten "Etikette" von "wir haben uns alle lieb" entspricht, macht mein "Gefasel" nicht unwahrer.
Denn so besagt beispielsweise § 10 Abs 1 u. a. folgendes:
"Ein Ausländer, der seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat und handlungsfähig nach § 37 Absatz 1 Satz 1 oder gesetzlich vertreten ist, ist auf Antrag einzubürgern, wenn seine Identität und Staatsangehörigkeit geklärt sind und er
1.
sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland bekennt und erklärt, dass er keine Bestrebungen verfolgt oder unterstützt oder verfolgt oder unterstützt hat, die
a)
gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder
b)
eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziele haben oder
c)
durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden,
oder glaubhaft macht, dass er sich von der früheren Verfolgung oder Unterstützung derartiger Bestrebungen abgewandt hat,[..]
In Nr. 7 heißt es dann aber:
[..]"Die Voraussetzungen nach Satz 1 Nr. 1 und 7 müssen Ausländer nicht erfüllen, die nicht handlungsfähig nach § 37 Absatz 1 Satz 1 sind."
Handlungsfähig nach diesem besagten Paragrafen 37 Abs. 1 Satz 1 sind Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Zu Deutsch heißt das nichts anderes, als dass Personen unter 16 Jahren sich nicht unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung erklären müssen, und auch durchaus das tun bzw. getan haben dürfen, was man in unserem Land als gefährlich ansehen würde (er/sie darf nur nicht deswegen schonmal hier verurteilt worden sein) - und TROTZDEM formal eingebürgert werden kann!
Und ja, ich bin der Meinung, dass auch ein 14-Jähriger Syrer, Araber, Australier, Amerikaner oder sonstwoher sich zu unseren Gesetzen bekennen kann, darf und müssen sollte!
Desweiteren gelten beispielsweise gemäß §10 Abs. 4 die Sprachkenntnisse mit einem B1-Zertifikat als erfüllt.
Wenn ich dir jetzt sage, dass ich so ein B1-Zertifikat in französisch mal bestanden habe, auf Französisch aber nicht einmal eine Tasse Kaffee ohne Hände und Füße bestellten könnte, was sagst du dann? Gleiches kann ich dir aus meiner Berufsausbildung von Leuten in Bezug auf Englisch berichten! Plumpes auswändig lernen genügt da völlig um diesen Wisch zu bekommen. Davon sprichst du aber noch lange nicht vernünftig bzw. alltagstauglich Deutsch! Diese Tests sind völlig praxisfern. Und wie gesagt, anders ist es auch nicht zu erklären, warum mir diverse Leute (z. B. eben Paketboten) ohne Deutsch zu können und erst im x-ten Anlauf verstehend, was ich überhaupt von ihnen will (nämlich den Ausweis sehen), einen Deutschen Ausweis hinlegen können!
Auch besagt Abs 2 beispielsweise, dass der Ehegatte und die Kinder nach Maßgabe des Abs 1 (Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung etc.) mit eingebürgert werden sollen. Für diese gelten die Voraussetzungen wie z. B. Sprachkenntnisse etc. nicht. Es ist bekannt, dass insbesondere in den klassisch männerdominierten Kulturen viele Männer ihren Frauen noch immer verbieten Deutsch zu lernen und/oder zu sprechen und auch mit ihren Kindern vielfach nur in Muttersprache sprechen. Diese Kinder brauchen vor der Einschulung erst einmal einen Deutsch-Kurs, obwohl sie teilweise sogar hier geboren sind!!! Wo bitte ist das eine Einordnung in die Deutschen Lebensverhältnisse, die der Ehemann bei seiner Einbürgerung doch angeblich nachgewiesen hat???
Und wenn wir schon bei "Polemik" sind:
Wir haben ein Gesetz geschaffen, das es erlaubt, kleine Jungs von einem Möchtegern-Medizinmann daheim auf dem Küchentisch beschneiden zu lassen. Den deutschen Lebensverhältnissen entspricht DAS ganz sicher nicht! Wozu brauchte es also den Aufschrei diverser Kulturverbände, das wir einen solchen Paragrafen benötigen? Wegen der Einordnung in die Deutschen Lebensverhältnisse?
Du begegnet täglich Paketboten, die dir ihren Ausweis zeigen? Wozu denn?
Und was hat ein deutscher Führerschein mit der Staatsangehörigkeit seines Besitzers zu tun? Dürfen Ausländer in Deutschland keinen Führerschein machen?
Auch für dich nochmal: Les' den Satz mit dem Führerschein und dem Ausweis oben bitte nochmal. Der Satz, "den bekommt man nur mit Deutscher Staatsangehörigkeit" bezog sich auf den AUSWEIS!
Und ja, aufgrund meines Jobs bin ich dazu verpflichtet, mir von Paketboten (die ja nicht immer erkennbar sind, von welchem Unternehmen sie kommen) einen Ausweis zeigen zu lassen. Im übrigen tue ich das auch zuhause, denn viele Paketboten (z. B. Hermes, GLS, Amazon) kommen in ganz normalen Klamotten mit einem normalen einfachen weißen Bulli ohne Firmenaufdruck oder sonst irgendetwas (Hermes kommt hier mitunter sogar mit Privatautos). Selbstverständlich zeigen die mir erst einmal einen Ausweis, bevor ich denen die Tür öffne. Kannst du paranoid nennen, aber Warnungen über falsche Paketboten, Polizisten, Stromableser etc gibt es genug, und irgendwelche einlaminierten Kärtchen (so sie überhaupt sowas dabei haben) sind für mich kein Ausweis.
Nein, entfällt wann auch immer der Asylgrund sind sie frei ihrer Bestimmung.
Die Staatsbürgerschaft gibts nicht per Order de Mufti, sondern muss beantragt werden.
Der Brüller des Abends - "Order de mufti" XD XD XD - ich kann nich mehr :D :D :D
Ja bisher nehmen wir alle. Einfach Pass wegwerfen.
Problem : Wir holen die Leute erst her und entscheiden dann. Dann sind sie aber schon hier und man bekommt sie nicht mehr nach Hause.
Die meisten Länder sind ganz froh dass wir die Versorgungsfälle hier bei uns haben . Die wollen die gar nicht wieder haben.
Und: Man muss die Einkommenssituation in den meisten Ländern kennen. Zu uns kommen kann im Prinzip nur, wer sehr reich oder sehr kriminell ist. Die guten Leute wandern selten aus. meist bekommen wir die die in den Herkunftsländern auch schon Probleme hatten sich einzugliederentgelt. (Lehergehalt in Afrika 60-120EUR/ Monat - Schlepperentgelt 5000EUR)
Woanders gibts sofort Ärger und Konsquenzen wenn man straffällig wir.. Hier pasiert nichts.
Nein, sie erhalten Asyl. Sonst würden sie sich nicht um Asyl bewerben, sondern um die Staatsbürgerschaft.
Natürlich nicht!
Ein bewilligter Asylantrag ist doch keine Einbürgerung.
Alle von dir genannten Voraussetzungen muessen auch in Deutschland fuer die Einbuergerung erfuellt sein (und noch ein paar mehr).