Wer zahlt für den Verlust meiner Packstation Sendung wg technischem Fehler?
Ich habe bei einem Versandhandel ein Paket bestellt und dieses an eine Packstation senden lassen.Beim netätigen des buttons "Fach öffnen" klickte die Tür, aber war nur ca einen halben cm aufgesprungen. Die Tür konnte ich NICHT weiter öffnen und die Sendung somit auch NICHT entnehmen.DIe Packstation hat das Öffnen allerdings als Entnahme gedeutet-somit kann ich nun nicht mehr beweisen, dass ich das Paket NICHT entnommen habe.Natürlich habe ich mich sofort an Packstation gewandt. Die haben einen Techniker losgeschickt und das feedback war, dass das Fach kein Paket enthielt!
Ich kann nun nicht beweisen, dass ich das Paket nicht entnommen habe. (Wahrschienlich hätte ich direkt bei der Packstation die Hotline anrufen müssen?)Ich hatte leider kein Handy dabei...
Wer muss nun für den Wert der Ware aufkommen?
2 Antworten
Rechtlich ist die Ware an deine Person geliefert.
Du müsstest also nachweisen das ein technischer Fehler vorgelegen hat.
Du hättest (wie richtig erkannt) vor Ort warten müssen. Es ist auch bekannt das diese Stationen manipuliert werden. Du müsstest es nachweisen.
Sorry ... mein Postdienst kennt mich und der bringt mir das auch in der Nacht, oder weiß es wo es sicher liegt und legt es da ab.
Sowas hat nicht jeder
vermutlich mußt du es nachweisen. Du hast das fach ja geöffnet mit deiner Karte und deiner PIN und das Fach ging ja auf, und hinterher war die Sendung weg. Vielleicht wollte inzwischen jemand anderes etwas in die Packstation einlegen und da das FAch ja nun leer sein sollte, hat es sich dann geöffnet und das ging wohl problemlos, weil die Sendung ja denn entnommen worden sein muß. Also wenn es jetzt keinen Anhalt gibt, daß das Fach defekt war, mußt du es wohl nachweisen.