EX Freund im Gefängnis?
Hi
Mein Ex Freund sitz im Gefängnis. Ich hab mit ihm während seiner Haftzeit schluss gemacht. Nun will er seine restlichen Sachen haben. Kann ich diese in der Jva in der er jetzt ist abgeben?
5 Antworten
Hallo Lucky197,
grundsätzlich ist es möglich, einem Gefangenen Sachen/Gegenstände zukommen zu lassen. Es kommt nur darauf an, um was für Sachen es sich handelt:
- Kleidung,
- Elektrogeräte (Fernsehen, Haarschneider, Wecker, wenn die JVA es gestattet, auch eine Spielekonsole etc.),
- Gegenstände wie Tassen, Taschenrechner, Sonnenbrillen, Uhren, Ketten, Ringe
- und andere alltägliche Gegenstände
können für einen Gefangenen mitgebracht oder einem Gefangenen geschickt werden. Was jedoch genau von der JVA gestattet ist/wird, muss letztendlich erfragt werden.
Beachte, dass du die Sachen/die Kleidung/die Gegenstände zum nächsten Besuch nicht einfach so mitbringen kannst und dass du die Sachen/die Kleidung/die Gegenstände auch nicht einfach so deinem Exfreund schicken kannst.
Dein Exfreund muss erst einmal bei der JVA die Sachen/die Kleidung/die Gegenstände beantragen, die dein Exfreund haben möchte. Denn ohne eine Genehmigung der JVA darfst du deinem Exfreund weder etwas mitbringen, noch deinem Exfreund etwas schicken.
Hat dein Exfreund die Genehmigung, dann darfst du deinem Exfreund nur die Sachen mitbringen oder deinem Exfreund nur die Sachen schicken, die die JVA gestattet hat.
Handelt es sich jedoch um größere Gegenstände wie Möbel, dann muss dein Exfreund eine Aufbewahrung in der "Kammer" beantragen. Dies fällt oft in den Zuständigkeitsbereich der Sozialarbeiterin/des Sozialarbeiters der JVA.
Die "Kammer" der JVA macht es den Gefangenen nämlich möglich, dass ihr Hab und Gut bis zur Entlassung aufbewahrt und geschützt wird. Denn ab dem Beginn einer Haftzeit/während der Haftzeit ist die JVA nicht nur für den (neuen) Gefangenen zuständig, sondern auch für sein Hab und Gut. Das heißt, dass sich eine Justizvollzugsanstalt auch um das Hab und Gut eines Gefangenen kümmern muss, da die JVA für den Gefangenen zuständig ist.
Wie bereits erwähnt fällt dies in den Zuständigkeitsbereich der Sozialarbeiterin/des Sozialarbeiters der JVA.
Dein Exfreund - nicht du - sollte sich also erst einmal bei der JVA informieren. Denn dein Exfreund ist schließlich derjenige, der etwas möchte. Also muss er sich auch informieren und anschließend einen Antrag stellen. Das kannst du nicht machen, da du nicht dein Exfreund bist, der sich in Haft befindet.
LG, Toxic38
Nein, frag ihn, wo du die hinbringen sollst, Falls er derzeit keine Wohnung hat, dann muß er entweder einen Freund bitten oder ein Lager anmieten(Selfstorage).
Du solltest auf jeden Fall die Sachen nur unter Zeugen wegbringen und ne Bestandsliste machen, die du dir von einem Freund deines Ex gegenzeichnen lässt.
wird nur durch eine Kontaktperson erfolgen können. Frag mal in der JVA nach.
Selbstverständlich stehen dem Ex viele Sachen zu, außer gefährliche Sachen oder verbotene Sachen.
Ich denke nicht.
Da sind eher Angehörige oder Freunde gefragt.
Papiere schon.
Aber Möbel und Kartonweise Anziehsachen nicht.