Wer zahlt den Schaden am Stall?

6 Antworten

Sie hat Ihren Gaul zu Deinem gelassen. Nicht umgekehrt. Die Tiere waren unbeaufsichtigt, dann weiß sie auch nicht, wer vorneweg gelaufen ist. Lächerlich, die Schuld auf andere abwälzen zu wollen, wenn sie allein hätte da sein müssen. Du hast gar nichts zu zahlen.

An sich haftet der Besitzer, für Schäden die sein Tier verursacht.

Aber: Sie hat das Pferd einfach ohne dein Wissen und deine Zustimmung raus geholt und dann nicht ordentlich beobachtet und gesichert, was den Punkt der Fahrlässigkeit oder sogar groben Fahrlässigkeit auslösen könnte. In dem Fall könnte sie teils oder sogar ganz haftbar sein.

Vom zweiten strafrechtlichen Aspekt einfach dein Pferd zu nehmen, egal wofür, gar nicht zu sprechen.

Du solltest daher ein letztes deutliches aber höfliches Wörtchen mit ihr reden, dass sie entweder für ihre Fahrlässigkeit selber haftet und zahlt (und zwar optimalerweise komplett) oder du das an einen Anwalt gibt und dann auch das Thema "einfach rausholen des Pferdes" mit ihm besprichst wenn du schon mal da bist und schaust, was da rechtlich dann noch folgt.

Man geht nicht am fremde Tiere ohne Zustimmung der Besitzer und wenn man das schon tut, sollte man auch für die dadurch entstandenen Schäden aufkommen ohne Diskussion.

Wenn du eine Haftpflichtversicherung hast, solltest du diese schon mal sicherheitshalber informieren. Zudem dringend mal klären, was deine Versicherungen im Hinblick auf den Pferd abdecken.

Gute Frage!

Kommt darauf an!

Im schlimmsten Fall bleibt der Stall auf dem Schaden sitzen.

Den trifft auch eine gewisse Sicherungspflicht, dazu gehört auch das Aufstellen von Betriebsregeln und diese zu überwachen!

Sollte der Schaden berechtigt sein, der Zaun, das Tor entsprachen/entsprechen den allgemeinen Grundsätzen zur Pferdehaltung bzw. Großviehbewirtschaftung, wird es nicht einfacher.

Hatte die Miteinstallerin den Auftrag oder wurde stilschweigend geduldet, Dein Pferd mit zu bespaßen, trifft Dich eine Teilschuld, spätestens wenn Du Dich nicht um die ordnungsgemäßen Durchführung dieser vergewissert hast.

Hat sie das bespaßen ohne Dein Wissen getätigt und Dein Pferd hat den Zaun/Tor als erstes durchbrochen, haftet trotzdem Dein Pferd, wenn sie kein verschuldet trifft.

Spiel und Übermut ist ein natürliches Verhalten, somit keine persönliche Schuld.

Hat der Hund die Pferde aufgestachelt, ist die Hundehaftpflicht/Hundehalter für das Ausbrechen der Pferde haftbar zu machen.

Auch hier gilt, war dem Stalleigner bekannt, das solche Praktiken stattfinden, hat er gute Chancen vor Gericht, das er mindestens Teilschuld erhält.

Ob Du das bezahlen sollst oder nicht, ist immer die Frage der Kosten, der Abhängigkeiten und des Betriebsfriedens.

Da ist mal eine deftige Ansage fällig, dass sie 1. von deiner Box bleibt und 2. von deinem Pferd. Wenn ich das mitbekommen würde, dass die einfach mein Pferd rausholen würde, dann wäre was los. Sag dem Stallbesitzer doch mal Bescheid. Die hat ja echt nicht alle Latten am Zaun…Sorry.


Baroque  28.04.2023, 17:34

Das ist auch sowas, was ich als zweites Thema klären würde. Es gibt immer wieder so übergriffige Leute, die fragen, ob sie an Tagen, wo man nicht da ist, nach den Pferden schauen sollen. Da denkt man, die laufen einmal rum und schauen. Aber weit gefehlt. Plötzlich wird das Pferd aus der Herde gezerrt und irgendwas damit gemacht. So jemand, wenn meine Pferde anfassen würde, wenn nicht gerade Gefahr in Verzug, z. B. ein Pferd kolikt, gäbe es ganz sachlich und entspannt eine Anzeige. Mit reden passiert da in der Regel nichts. Aber das Pferd wir neben Tierschutz wie alles andere in meinem Eigentum behandelt und mit meinem Fahrrad fährt man auch nicht einfach so los.

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Gib es Deiner Tierhalter-Haftpflichtversicherung. Wenn Du für den Schaden haften müsstest, übernimmt sie es für Dich. Wenn nicht, holt sich diese das Geld bei der Partei, die zahlen muss. Du hast damit Deine Pflicht getan und warst "nett" gegenüber den anderen.