Wer wäre dran schuld?

9 Antworten

Nach §3 StVO darf man nur so schnell fahren, dass man in dem Bereich anhalten kann, den man überblicken kann.

Wenn du also vor dem Klimakleber nicht mehr anhalten kannst (könnte ja genauso auch eine Unfallstelle oder ein verlorenes Stück Ladung sein), warst du zu schnell.

Sprich, in erster Linie wärst mal du schuld, weil du mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren bist. Und wenn die 300 km/h deutlich über der dort sicher fahrbaren Geschwindigkeit lagen, würde man dich auch wegen eines illegalen Kfz-Rennens anzeigen, weil du den Tod von Menschen billigend in Kauf genommen hast.

Hi, beide.

Als Fußgänger darf man nicht auf die Autobahn

Wer schneller als 130 fährt, kriegt automatisch Teilschuld.

Das Betreten der Autobahn ist für Fußgänger verboten , daraus ergibt sich ein wesentlicher Rechtsnachteil bei Folgeschäden 🤓 !

Du. Da du so fahren musst das du jederzeit anhalten kannst. Allerdings hast du bei 300 danach keine Sorgen mehr das dich jemand anklagt.