Wer wäre der Besitzer?

4 Antworten

Wem gehört das Auto?

Entgegen dem, was ich hier bereits gelesen habe: Nicht dem, der es GEKAUFT hat, sondern demjenigen, dem es übereignet wurde (klingt kleinkariert aber... ich bin juristisch vorbelastet).

Also dem Schuldner (zumindest nehme ich das mal stark an). Der Verkäufer und der Gläubiger des Geldes haben ja nun rein GAR NICHTS miteinander zu tun und dem Verkäufer ist es in der Regel auch egal wer das Geld wem geliehen hat.

Der Gläubiger muss halt gegen den Schuldner vollstrecken, wenn der das Geld nicht mehr rausrücken möchte. Das macht ihn jedoch nicht zum Eigentümer des Autos, außer der Schuldner sagt 'ja ne, Geld ist nicht aber du kannst das Auto nehmen, dann sind wir quitt' und es entsprechend an den Gläubiger übereignet. Das wird praktisch gesehen aber eher nicht vorkommen.

Möglich wäre auch, dass der Gläubiger sich das Auto zur Sicherung des Darlehens übereignen lässt und dann mit dem Schuldner vereinbart, dass er es nutzen darf und mit vollständiger Rückzahlung des Darlehens wird das Auto wieder zurückübereignet. Hat er aber laut deiner Fallkonstellation nicht.

Wer es besitzt ist da eine andere Frage. Das ist derjenige, der die tatsächliche Sachherrschaft hat. Das kann der Eigentümer E sein, das kann der Dieb D sein oder das kann der Tennisspieler T sein, dem E das Auto geliehen hat.

Der Gläubiger muss klagen; das Auto ist Eigentum des Schuldners.

Natürlich dem, der das gekauft hat.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Gesunder Menschenverstand und/oder kann Gesetze lesen

Venus345  25.09.2024, 17:54

meist steht drin, bis zur vollständigen Bezahlung gehört es dem Verkäufer

BeviBaby  26.09.2024, 21:10
@Venus345

Das wäre dann ein zusätzlich vereinbarter Eigentumsvorbehalt. Der wurde hier aber nicht erwähnt und ich denke auch dass er insgesamt keine große Rolle spielt, weil i ich vorsichtig davon ausgehe, dass der S das Geld an den Verkäufer bezahlt hat.

Der hat es sich ja vom G geliehen, um das Auto zu kaufen, nicht um eine Anzahlung oder so zu machen.

Bienchen57385 
Beitragsersteller
 25.09.2024, 17:05

Also der, der im Kaufvertrag steht

BeviBaby  26.09.2024, 21:03
@Bienchen57385

Nein, auf keinen Fall. Die Antwort ist vollkommen falsch und jeder Klausurkorrektor würde da das Grausen kriegen.

Wer es kauft hat einen Anspruch auf Übereignung. Ob der dann tatsächlich erfüllt wird steht auf einem anderen Blatt. Du kannst dasselbe Auto auch fünfmal verkaufen. Entscheidend für die Eigentümerstellung ist wem es dann letztlich wirklich übereignet wird.

Besitzer ist der, der die Schlüssel hat.

Eigentümer ist der, der es gekauft hat.

Gläubiger ist der, der das Geld verliehen hat.