Wer verfasst Gesetze?

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Von der Bundesregierung beim Deutschen Bundestag eingebrachte Gesetzesvorlagen werden im Regelfall durch die Bundesministerien und dort insbesondere auf Referatsebene erarbeitet (Bundesministerien gliedern sich in Abteilungen, Unterabteilungen und Referate)

so was

https://www.bundesfinanzministerium.de/Datenportal/Daten/frei-nutzbare-produkte/Dokumente/organisationsplan-des-bmf/Datensaetze/Organisationsplan.pdf?__blob=publicationFile&v=5

gibt es in allen Ministerien: Also auch juristische Fachleute, die den politischen Willen so ausformulieren, dass er als Gesetzestext durchgeht und nicht mehr aussieht wie ein Thesenpapier oder wie eine pol Absichtsrede .

guck hier mal IV A

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 - (Recht, Politik, Schreiben)

Wird überprüft Grundgesetz etc. Dann im Bundestag dann wird abgestimmt und dann unterschreibt der Bundespräsident.


yamahaboy1 
Beitragsersteller
 19.10.2019, 02:20

Ja schon aber die Frage ist ja wer verfasst denn eigentlich die Gesetze für zahlreiche Branchen mit jeweiligen Ausnahmeregelungen. Der Bundestag verfasst doch keine ca. 1500 Paragraphen oder etwa doch?

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Yannic332  19.10.2019, 02:22
@yamahaboy1

Dafür gibt es einen Gesetzesentwurf der kann von jeder Partei eingereicht werden.

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Jaridien  19.10.2019, 13:04
@yamahaboy1

Sehr viele Gesetzesvorlagen kommen aus der Regierung, und die Texte dazu aus den Ministerien, die schon fachlich für das Thema zuständig sind. Dort arbeiten dann Staatssekretäre und weitere Mitarbeiter, die dann eben in Zusammenarbeit mit Interessenvertreter einen vorläufigen Gesetzestext ausarbeiten. Problem dabei ist es, das diese Interessenvertreter ja da sind eben die Brache vor negativen Beschränkungen zu schützen, die Regierung aber genau diese Branche ja Vorgaben machte möchte, zum Wohle aller und nicht nur weniger.

Genau dieser Interessenkonflikt spiegelt sich dann in der Debatte wider, manche halten die Vorlage für zu streng, andere für zu lasch.

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Jaridien  19.10.2019, 13:09
@Yannic332

Es sind die Fraktionen, nicht de Parteien, das ist ein großer Unterschied. Der Großteil der Gesetzesentwürfe stammt im Übrigen von der Regierung und deren Mitarbeitern, oder vom Bundesrat.

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Gesetzgebung ist Aufgabe des Bundestag. Entwürfe dazu können von Abgeordneten oder von der Bundesregierung oder vom Bundesrat kommen. Diese Entwürfe werden dann im Gesetzgebungsprozess in den zuständigen Ausschüssen verfeinert, und im Bundestag dann in der zweiten Lesung nochmals debattiert.

Nach 1949 wurden die meisten Gesetzesvorlagen von Abgeordneten verfasst. In den letzten Jahrzehnten ist der Anteil der Gesetze, die in den Ministerien verfasst werden, stark angestiegen und liegt jetzt bei vermutlich 70 %.