Wer steht im Recht?

5 Antworten

Ist ja seine Schuld wenn er es an die falsche Email sendet. Vorausgesetzt du hast ihm die richtige gesagt.

Er darf sein Geld verschenken wie es ihm beliebt. Er muss es dir immer noch zurückzahlen, es sei denn, dass du diese Adresse als Rückzahlungsadresse benanntest. Die Frage nach dem Recht stellt sich nicht, denn es wird kein Streitfall beschrieben, sondern nur ein Hergang und eine Absprache.

…es sind doch nur 2€! Da würde ich mir nicht mal Gedanken darüber machen wegen Recht/Unrecht…

LG

Wer überweist, ist in der Pflicht, die richtigen Angaben zu machen. Dazu muss er aber die richtigen Daten haben. Hatte er? Oder nur verschrieben?

btw: deshalb ist eine Überweisung aufs Konto sicherer, weil da wegen der Prüfziffer ein Verschreiber auffällt.

Du, wenn du die falsche Adresse genannt hast, er, wenn er an die falsche Adresse geschickt hat.


kiromatrik2 
Beitragsersteller
 15.07.2024, 14:17

Doch "er" hat das Geld an die Falsche E-Mail gesendet.

Musst gut lesen

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Hafnafir  15.07.2024, 14:20
@kiromatrik2

Eventuell musst du besser schreiben, die Tatsache das er das Geld an die falsche Adresse geschickt hat, sagt nichts darüber aus, ob du ihm die richtige Adresse genannt hast.

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