Wer muss für den Schaden haften, der durch eine Zollüberprüfung entstanden ist?

4 Antworten

Also haben deine Verwandten die erfolgte Verpackung im Bild festgehalten, so wie ich dich verstehe? Das ist grundsätzlich schon mal gut. Letztlich ist jedoch ein Beweis schwierig. Womöglich ist dir ja eine Kerze beim Auspacken selbst auf den Boden gefallen… Meine Erfahrung mit Schadensersatz bei beschädigten Paketen oder Verlusten bei der Deutschen Post und bei anderen Paketdienstleistern ist eher schlecht. Und meine persönliche Empfehlung ist, es eher dranzugeben. Wenn also eine Kerze kaputt ist, ist das ein Schaden von gut 20 €. Wenn ich mich daran erinnere, was für ein Aufwand es war eine Entschädigung zu bekommen (falls es sie denn überhaupt gab), dann erfreue dich lieber an der verbliebenen Kerze und lass den Rest ruhen.

T3Fahrer


Flitzi2306 
Beitragsersteller
 26.11.2019, 11:41

Ich hab das Auspacken vorsichtshalber mitgefilmt, da ich es beim Entgegennehmen schon klappern gehört hab. Leider hat sich der Verdacht dann bestätigt...

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T3Fahrer  26.11.2019, 11:42
@Flitzi2306

Ist schon mal nicht verkehrt. Wenn du es optimal machen willst, lässt du den Paketboten warten, wenn dir sowas auffällt. Der wird zwar meckern oder unzufrieden sein, aber das ist der optimalste Weg…

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Du musst erst einmal beweisen, dass der Zoll mangelhaft gearbeitet hat.

Der Zoll muss Zahlen,du musst beweisen,das Zoll den Schaden verursacht hat.

DHL, wie die das dann mit dem Zoll regeln ist nicht dein Problem.