Schenkung?
Meine Mutter hat, da sie ins Heim gekommen ist, das Eigenheim verkauft. Das Geld habe ich in ihrem Namen angelegt, sodass alle Kosten gedeckt sind. Ich möchte mir nun ein neues Auto kaufen, habe Mutter gefragt, ob sie mir was leiht und sie hat ja gesagt. Da ich alle Vollmachten habe, könnte ich nun das Geld abheben. Wie sieht es aber aus, wenn sie verstirbt? Muss ich das komplette Geld vom Verkauf des Hauses angeben? Es wäre ja nun weniger. Läuft das unter Schenkung und ich muss das versteuern?
Gibt es außer dir noch andere Erben? Hast du noch Geschwister, lebt dein Vater noch?
Bin Alleinerbin..
3 Antworten
Die Frage ist sogar ganz einfach zu beantworten:
Wenn Dir Deine Mutter Geld leiht, entsteht damit automatisch eine Forderung gegen Dich. Diese Forderung hat einen Wert und gehörte selbstverständlich zur Erbmasse, soweit die Freibeträge überschritten werden, wäre auch das zu versteuern.
Frage ist nicht ganz verständlich ,, Hat Mama ein Partner,und hast du andere Geschwister?Das Geld würde den aber nicht 100 % zu dir veranlässt.Steuer?Das kannst du an Finanzamt auch per Telefon fragen.WENN du arbetisloser bist,musst du bis das Geld zu ende geht davon leben.Bekommst du keine Hilfe von Jobcenter Zb.UND darfst du Zb nur bestimmt Summe davon ausgeben,jeden Monat.Und keine Neue Auto evtl.besitzen.Nur wenn du arbeitslos bist meinte ich.Das Geld wird auf die Konto immer gefolgt,wie viel du ausgibst von Jobcenter.Und Dein Papa und die Geschwestern ie haben auch Anspruch auf diese Erbe mit sicherheit.
Diesbezüglich gibt es irgendwelche Fristen. Lass dich da am besten juristisch beraten.
Finanzamt würde das fragen klar.Sie hat ja Geld,Haus verkauft,Sie bekommt keine weitere hilfe von Staat.Evtl.die Erbe muss auch versteuert werden.Evtl.Mama hat schon eine Testament,frag sie mal,und alles besser zu kläre vor zu spät ist,nimm dir ein Anwalt.
Ja, dann muss ich wohl doch einen Termin beim Anwalt machen. Ich wollte nur vorab schon mal fragen, in welche Richtung alles gehen könnte. Vielen Dank!
Ja, ich muss dann einen Termin machen. Vielen Dank für die Antworten!
Ja gerne,mach das,und dann hast du deine Ruhe,und sei immer lieb zu deine Mama. :) VG
Dazu würde ich raten. Das Einkommen bzw Vermögen deiner Mutter muss ja gegebenenfalls auch versteuert werden. Je nach Höhe der Erbschaft ist vielleicht sogar ein wenig Erbschaftssteuer zu bezahlen. Und nach Versterben deines Vaters war es eigentlich sogar wichtig, ob du Nacherbe oder Schlusserbe bist. Testamente sollten übrigens immer unbedingt notariell beglaubigt sein. Handgeschriebene Testamente ohne notarielle Beglaubigung sind zwar gültig, ziehen aber erhöhten Arbeitsaufwand nach sich.
Uuh das ist eine Frage für einen Juristen. Ich bin keiner, aber ich denke das wird dem Erbe zugeschlagen. Wenn das Geld vorher nicht reicht, dann musst du evtl in die Tasche greifen. Beim Versterben deiner Mutter musst du, falls du einen Erbschein brauchst, alles offen legen. Da sich die Sache mit dem Grundbucheintrag allerdings schon erledigt hat, kann es sein, dass du überhaupt keinen Erbschein benötigst. Erbrecht ist nicht ganz einfach, da kann es auf jede einzelne Formulierung ankommen. Wichtig sind vor allem Vollmachten für alle Banken und eine allgemeine Vorsorgevollmacht. Aber das hast Du offenbar bereits.
Hi, mein Vater ist vor 2 Jahren verstorben, meine Schwester vor 8 Jahren. Bin Alleinerbin, wir haben ein sehr gutes Familienverhältnis. Bin 56, Pflegefachkraft. Es geht mir darum, ob das Finanzamt später sehr genau fragt, wo das ganze Geld geblieben ist. Es kann ja auch sein, das Mama später mal staatliche finanzielle Hilfe braucht, wenn das ganze Geld aufgebraucht sein sollte...