Aufforderung der Kindesmutter zwecks Unterhalt?

5 Antworten

Doch, natürlich.

Dazu ist die Mutter sogar verpflichtet.

Du musst es ihr nicht offenlegen, weil es ihr gar nichts bringt. Die Höhe des Unterhaltes kann weder das Jugendamt noch ein Anwalt festlegen. Das währen dann Berechnungen die wohl bei Beiden verschieden ausfallen würden. Wenn du dann diesen Unterhalt leistest, ist das immer noch freiwillig und du könntest die Zahlung einstellen, wenn es dir beliebt. Nur ein Familiengericht kann die Höhe des Unterhaltes, Rechtskräftig, festlegen. Und du bist nur Verpflichtet dem Gericht gegenüber deine Einkünfte offen zulegen.


Deadline88 
Beitragsersteller
 24.08.2019, 12:26

Das ist eine Antwort die ich hören wollte! Also hat sie gar kein Recht von mir diese Unterlagen zu bekommen! Sie kann nur einen Antrag beim Gericht stellen und mich dann verklagen? Dann sind wir ja auf einen guten Weg da ich schon mit dem Anwalt vor Gericht ziehen

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Wie soll denn der Unterhalt festgelegt werden, wenn du deine Einkommensverhältnisse nicht vor legst?


Deadline88 
Beitragsersteller
 24.08.2019, 11:47

Aber doch nicht der KM? Das kann doch nur das Jugendamt oder klärt mich einen besseren auf

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DerHans  24.08.2019, 12:40
@Deadline88

Entweder das Jugendamt oder sie beauftragt einen Anwalt. Dann zahlst du den auch noch.

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Deadline88 
Beitragsersteller
 24.08.2019, 12:52
@DerHans

Denn Anwalt? Wird ja immer besser sie lässt mich an der kurzen Leine macht Versprechungen und ich muss das jetzt so hinnehmen ganz toll!

Aber danke

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Doch, sie darf. Für die Berechnung des Unterhalts anhand der Düsseldorfer Tabelle ist Dein Einkommen wichtig. Je höher das Einkommen, desto höher der Unterhalt.


Deadline88 
Beitragsersteller
 24.08.2019, 11:36

Sie darf? Datenschutz? Ich glaube wohl nicht! Dazu sind nur die Ämter berechtigt sie kann sich darüber melden und das wars! Oder hast du andere Erfahrungen

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musso  24.08.2019, 11:45
@Deadline88

Wenn Ihr das als Eltern eines gemeinsamen Kindes nicht vernünftig untereinander geregelt kriegt, kann man natürlich auch das Jugendamt einschalten. Spätestens da musst du alles offen legen.

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Deadline88 
Beitragsersteller
 24.08.2019, 11:48
@musso

Sie aber darf nix von mir verlangen sondern das Amt und das Amt ist darüber informiert! Das ist doch einfach nur reine Schikane von der KM

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musso  24.08.2019, 11:50
@Deadline88

Sie darf versuchen, eine gütliche Einigung mit Dir zu erzielen. Wenn Du das nicht hinkriegst, wird das Jugendamt eingeschaltet.

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Deadline88 
Beitragsersteller
 24.08.2019, 12:00
@musso

Sorry wenn ich das lese! Wenn ich das nicht hinbekommen was ist denn hier los? Spar Dir bitte das antworten das führt zu nix gerade!

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musso  24.08.2019, 12:43
@Deadline88
Um Unterhaltsansprüche durchzusetzen, muss zunächst das unterhaltsrechtlich relevante Einkommen des zur Zahlung verpflichteten Elternteils ermittelt werden. Dieser muss daher nachweislich zur Offenlegung seines Einkommens aufgefordert werden. Erst danach kann der Unterhalt berechnet werden. Die Ermittlung und Berechnung von Unterhaltsansprüchen dauert oft länger. Ist der alleinerziehende Elternteil dringend auf den Kindesunterhalt angewiesen, kann er den Unterhalt mit einem gerichtlichen Eilverfahren beantragen.

Quelle: https://www.finanzen.de/news/17900/unterhalt-fuers-kind-einfordern-was-alleinerziehende-tun-koennen

Den Versuch der Ermittlung hat sie gemacht. Nicht mehr und nicht weniger. Und nochmal: Ja, das darf sie (Deine Eingangsfrage).

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Deadline88 
Beitragsersteller
 24.08.2019, 13:03
@musso

So dann verstehe ich nicht wieso mir die Unterhaltvorschusskasse sagt das die Kindesmutter sich bei Ihnen zu meldet hat! Ich bin meine Pflicht nach gegangen und habe das Amt und auch sie darüber informiert mehr kann ich nicht machen

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Ihr gegenüber musst du gar nichts offen legen, im Zweifel läuft das alles übers Jugendamt bzw. der Vorschusskasse.


Deadline88 
Beitragsersteller
 24.08.2019, 11:34

sprich sie hat dieses Schreiben jetzt umsonst zu mir geschickt? Vielleicht will sie mich da einschüchtern!

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