Wer kennt sich aus mit Inkasso?
Ich habe meine Exfreundin mehrfach gebeten mir mein Geld wieder zurück geben soll was Ich Ihr geliehen habe was muss Ich beachten wenn Ich es über das Inkasso laufen lasse
Vielen Dank im Voraus
Liebe Grüße
DerLauch83
Hast du denn etwas Schriftliches über diese Leihgabe?
Ich habe Ein Schriftstück aber das geht nur über 2250 Euro
3 Antworten
Problem wird hier sein, wenn du nichts schriftlich hast, du ihr Betrag X geliehen hast. Sie kann dann vor Gericht ganz einfach abstreiten, das du ihr das Geld geliehen hast, besonders nicht, wenn es auch noch in bar übergeben worden ist.
Selbst bei einer Überweisung kann man nur beweisen, das DAS du ihr Geld überwiesen hast, nicht aber das es eine Leihgabe ist.
Inkassounternehmen und das Gericht kann nur vollstrecken, über einen Titel im Mahnverfahren, wenn es eine Grundlage gibt. Und wenn die Leihgabe rein mündlich war wird es sehr schwer das zu beweisen, da macht weder ein Gericht noch ein Inkassounternehmen mit.
Wie ich in der Nachfrage lese, gibt es ein Schriftstück. Habt ihr das beide unterzeichnet? Wenn nicht, wird es auch hier wieder schwer.
Nicht zwingend.
Wenn das Schriftstück ihr beide habt und auch beide unterschrieben haben, das es eine Leihgabe ist und wie es zurückgezahlt wird, dann hast du eine gute Grundlage zu klagen -> Anwalt -> Geld einfordern -> Titel vor Gericht -> Mahnverfahren -> Inkasso.
Wenn aber nur sie das Schriftstückt hat, kann es "verloren" gehen und die Beweiskraft ist wieder weg.
Vielen lieben Dank Kleines Hasi das Tut gut da gibt es ja doch eine Kleine Chance das Ich das Geld von Ihr zurück bekomme Ich wünsche erstmal noch einen schönen Tag
Danke das wünsche ich ebenfalls.
Nimm das Schriftstück und geh zu einem Anwalt der sich mit sowas auskennt -> einfach mal googlen oder abtelefonieren, welche Anwälte es bei dir in der Umgebung gibt. Der macht dann alles weitere für dich mit Inkassounternehmen und/oder Gericht.
Wenn du mit dem Schriftstück und einer Überweisung noch belegen kannst, das du es ihr überwiesen hast dann stehen deine Chancen sehr gut. Weil das kannst du dann nachweisen und selbst wenn der Verwendungszweck mehrdeutig ist , so beweise das Schriftstück was du hast, den Rest. Ich behaupte mal einen Betrag wie diesen übergibt man eher nicht in bar.
Mach das mal, viell. hast du ja Erfolg. Kann aber dauern soein Verfahren.
Schuldschein muss vorliegen. Rückzahlungstermin muss angegeben sein.
Gern. Ich empfehle dir ein Unternehmen, das Hausbesuche macht.
Vielen lieben Dank Das hat mir echt geholfen
Die Stichworte heißen:
Titel besorgen (gerichtlicher Mahnbescheid)
Dann Gerichtsvollzieher beauftragen (wenn die Sache nicht zuerst vor Gericht landet)
Wenn das nicht mindestens 500 Euro sind, dann lohnt sich das Procedere nicht :)
Vielen Lieben Dank kleinesHasi also kann Ich mir das Geld an die Backe Schmieren also das meiste