Wer ist Schuld, Verkehrsunfall?

2 Antworten

§ 9 Abs. 5 StVO:

Wer ein Fahrzeug führt, muss sich beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren darüber hinaus so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist

§ 10 StVO:

Wer aus einem Grundstück, aus einer Fußgängerzone (Zeichen 242.1 und 242.2), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2) auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist

Beide haben gemäß StVO also eine gleichlautende Sorgfaltspflicht. Daher werden wohl beide eine Teilschuld erhalten.

Ich sehe möglicherweise eine größere Teilschuld, bei dem, der vom Fahrbahnrand anfährt, weil dieser in die Fahrbewegung des rückwärts Fahrenden hinein fährt. Aber das ist nur meine persönliche Meinung.


Mohamed3261 
Beitragsersteller
 22.07.2023, 03:20

Dankeschön für die Antwort. Mal schauen was sich ergibt. Ich muss aber anmerken, dass der gegenerischer Fahrer nicht Rückwärts von der Parklücke kam sondern vorwärts, da er so geparkt hatte.

0

Als rückwärts Fahrender hast du erhöhte Sorgfalt walten zu lassen. Im Allgemeinen wird demjenigen, der rückwärts fährt, die Schuld zugesprochen, wenn dem anderen keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachzuweisen ist.


AntonAntonsen  21.07.2023, 23:45

Gemäß § 10 StVO treffen den anderen Beteiligten aus dem Sachverhalt exakt dieselben erhöhten Sorgfaltspflichten.

0