Wer ist im Recht Ferien?
Ein Mitarbeiter nimmt Ferien für eine Woche. Ferien hat er bis zum Montag nächster Woche genommen. Beim Rückflug streiken allerdings für drei Tage und er wird erst am Mittwoch zurück sein. Wer ist im recht und wie könnte ich dieser Fall dem Gesetz entsprechend begründen? Schweiz
4 Antworten
Der Arbeitgeber...
er hat das Recht darauf zu verlangen, dass sein Arbeitnehmer die vertraglich geleistete Arbeit auch liefert.
EIn guter Arbeitgeber wird allerdings, vorrausgesetzt, er wird über die Sachlage informiert, Verständnis für seinen Arbeitnehmer aufbringen.
d.h. der Arbeitnehmer kann noch ein paar Tage extra Urlaub bekommen, bezahlt oder unbezahlt, oder die Zeit im Rahmen eines Überstundenausgleiches nachholen.
lg, Anna
Lass dich von einem Anwalt beraten.
Als Mitarbeiter hat man übrigens auch keine Ferien, sondern Urlaub.
Der Arbeitnehmer wird in diesem Fall für die Zeit der unverschuldeten Urlaubsverlängerung wegen Unmöglichkeit von seiner Leistungspflicht befreit.
Im Gegenzug wird der Arbeitgeber von der Vergütungspflicht befreit (Deutschland: § 326 BGB).
In der Schweiz wird das ähnlich geregelt sein, nachdem die Schweiz das BGB damals weitgehend übernommen hat.
Nachdem Du hier
Sein Chef möchte, dass er entsprechend mehr Ferientage nimmt. Hat er Recht?
die Frage nochmal präzisiert hast. Ganz klar: Der Chef.