Wer ist da eurer Ansichtnach im Recht?

Die Musikerrin 48%
Die anderen Fahrgäste 33%
Ich bin mir nicht sicher 10%
Andere Antwort... 10%
Irgendwie beide 0%

21 Stimmen

8 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
Die anderen Fahrgäste

Sitz Buchen und 2 Billette bezahlen ist nicht das Gleiche!

Ausserdem:

Beförderungsbestiimmungen DB:

A.6 Verhaltenspflichten der Reisenden
6.1 Allgemeine Verhaltenspflichten Jeder Reisende darf nur einen Sitzplatz belegen. Kleinkindabteile oder -plätze oder Vorrangplätze für Menschen mit Behinderungen und Menschen mit eingeschränkter Mobilität sind bei Bedarf für diese Personengruppen zu räumen. In Zügen darf nicht geraucht werden, auch nicht mit elektrischen Zigaretten. Jeder Reisende hat sich so zu verhalten, dass andere Reisende nicht über Gebühr gestört oder belästigt werden. Reisende, die sich entgegen den vorstehenden Regelungen verhalten, die Weisungen der Mitarbeiter missachten oder in sonstiger Weise eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung darstellen, können von der Beförderung bzw. Weiterbeförderung ohne Anspruch auf Erstattung des Fahrpreises und des Gepäckpreises ausgeschlossen werden.

Also eine Harfe ist ein Gepäckstück und gehört nicht auf den Sitz!

Wenn man das zulässt, dann müsste man auch den Transport eines Klaviers zulassen.

A.7 Mitnahme von Handgepäck, Elektrokleinstfahrzeugen, Traglasten und Tieren 7.1 Handgepäck, Elektrokleinstfahrzeuge
7.1.1 Ein Reisender darf leicht tragbare Gegenstände (Handgepäck) unentgeltlich mitnehmen. Dem Reisenden stehen für die Unterbringung seines Handgepäcks nur der Raum über und unter seinem Sitzplatz sowie die ggf. vorhandenen Gepäckablagen zur Verfügung. Das Handgepäck ist so unterzubringen, dass durch die konkrete Art der Unterbringung weder andere Reisende oder deren Sachen noch die Sicherheit des Betriebes gefährdet werden. Reisende ohne Sitzplatz haben wegen der Unterbringung ihres Handgepäcks den Anordnungen des Eisenbahnpersonals Folge zu leisten. Die Beaufsichtigung des Handgepäcks obliegt dem Reisenden.
7.2 Traglast
Neben Handgepäck darf der Reisende ein Stück Traglast mit sich führen, sofern für dieses in den dafür vorgesehenen Gepäckablagen ausreichend Platz vorhanden ist. Traglasten sind Gegenstände, die – ohne Handgepäck zu sein – von einer Person getragen werden können.

guru61  24.08.2023, 07:34

Vielen Dank!

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Die anderen Fahrgäste

Die Harfe hat keinen Anspruch auf einen Sitzplatz und hätte vermutlich gar nicht im Zug mitgenommen werden dürfen, die Maße sind nun wahrlich jenseits eines üblichen Reisegepäcks im Sinne der Beförderungsbedingungen.


Wortjongleur  23.08.2023, 17:55

Kein Wunder, dass niemand Zug fahren möchte...

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Die Musikerrin

Sie hat zwei Sitze gebucht, also darf sie diese auch nutzen. Harfen sind nunmal keine Piccoloflöten. Ich würde ein so wertvolles Intrument auch nicht einfach "irgendwo" im Zug herumstehen lassen.

Und sind wir ehrlich, wo ein Harfenkasten steht, hat irgendwas anderes auch einfach keinen Platz mehr.


cas65  22.08.2023, 09:35

Die Harfe hatte zwar einen Sitzplatz, aber keine Fahrkarte. Und sie überschreitet jedes normale Gepäckmaß.

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HugoHustensaft  22.08.2023, 09:31

Die Harfe hätte wohl gar nicht im Zug transportiert werden dürfen, die überschreitet jedes Maß von Reisegepäck im Sinne der Beförderungsbedingungen - die Bahn ist kein Umzugsunternehmen ...

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HugoHustensaft  23.08.2023, 20:25
@Wortjongleur

Der Zug dient primär dazu, Menschen zu transportieren - und ein übergroßes Gepäckstück in einem rappelvollen Zug und dann auch noch auf einem Sitzplatz ... Nebenbei ist die Reservierung dafür da, einen Sitzplatz zu haben, für die Beförderung braucht man eine Fahrkarte - und die gibt es für Gepäck nicht, dafür sind spezielle Transportunternehmen da, wenn es so viel/großes Gepäck ist.

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Andere Antwort...

Ich kann die Reaktion der Bahngäste nicht ganz nachvollziehen. Sie hat lediglich „nur“ einen Platz blockiert. Wenn sie für ihre Harfe eine Vierersitz-Ecke in Anspruch genommen hätte, ist das Ärgernis verständlicher. Aber in einem überfüllten Zug, in dem der Gang überquillt vor Menschen, hätte die Harfe an einem anderen Aufbewahrungsort auch nicht das Stau-Problem gelöst. Es fängt doch schon da an, dass Menschen für ihre Privatsphäre ihren Rucksack auf den Nachbarsitz stellen. Ich verstehe, dass die Überfüllung minimal entlastet worden wäre, wenn die Harfe nicht da gewesen ist. Genauso gut kann man aber auch in der Situation die Leute kritisieren, die für ihren Koffer oder Rucksack einen Sitzplatz beanspruchen.

Andere Antwort...

Im Flugzeugverkehr wird derartiges Gepäck besonders gekennzeichnet.

Die Bahn hätte, wäre jene vor Reiseantritt informiert gewesen, wohl eine geeignete Alternative dazu finden können.

Wären 3 Rollstuhlfahrer eingestiegen, hätte das wohl auch irgendwie geklappt.