Wer hat Vorfahrt, wenn man aus einem Kreisverkehr rausfährt, der Fußgänger oder das Auto?
5 Antworten
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meistens der Fußgänger weil dort meistens Zebrastreifen zu finden sind und auf Zebrastreifen haben Fußgänger Vorrang.
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Wenn tatsächlich der Fußgänger Vorrang hätte, wäre aber der Sinn eines Kreisverkehrs ad absurdum geführt. Der Verkehr soll ja durch den Kreisel flüssiger laufen und nicht durch Fußgänger ins Stocken geraten. Tut mir leid für die Fußgänger: Logisch wäre jedoch , wenn sie warten, bis die Straße frei ist. (kann manchmal schwierig werden bei bestimmten Kreiseln (Autobahnende z.B. Köln > Bonn in beiden Städten.)
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Dann ist ja die Vorfahrt geregelt. Ich meinte halt ohne Ampel oder Zebrastreifen.
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Bei einem Kreisverkehr wartet man nur, wenn Fußgänger die Straße queren wollen. Bei einer Ampel immer, wenn sie rot ist. Das hält den Verkehr schon um einiges flüssiger.
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Gott sei Dank bin ich kein "Verkehrsplaner" !! XD
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Gott sei Dank bist du kein Verkehrsplaner, in der Tat. 😜✌️
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Hab keinen Führerschein mehr. Aber keinen Fußgänger am Kreisverkehr überfahren !!! ;-)
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Nein,- auch wenn ich da manchmal im Kreis fahren musste. Eine Frau in der Kneipe hat mich angeschwärzt und die Polizei hat mich vor der Haustür erwartet. :-((
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Das Problem ist, dass man Vorrang nur auf der Straße haben kann, auf der man ist. Der Fußgänger kann ja nicht ahnen, dass du auf die Straße abbiegen willst, die er überqueren will. Das gilt auch für normale Kreuzungen, wer auf eine Straße einbiegt gilt vorher als quasi nicht vorhanden.
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Der Fussgänger.
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Der Fußgänger hat Vorrang gegenüber einem Fahrzeug, welches aus einem Kreisverkehr ausfährt. Wenn du in einen Kreisverkehr einfährst und kein Fußgängerüberweg vorhanden ist, dann hast du Vorrang.
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finde die regel nicht so klug
weil dann stauen sich ja die autos im kreis
aber ok gut
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Joa, und? Es laufen ja nicht ständig Fußgänger über die Straße.
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> Wenn du in einen Kreisverkehr einfährst [...] hast du Vorrang.
Wie begründet sich das? Wer in den Kreisverkehr einfährt biegt doch genauso ab wie der, der aus dem Kreis ausfährt, und Par. 9 StVO hebt ausschließlich auf das Abbiegen ab, ohne Sonderregelung beim Kreisverkehr.
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Eigentlich der Fußgänger. Der hat aber wenn es doof läuft den Kürzeren gezogen.
An vielen Kreiseln sind hinter der Ausfahrt Fußgängerüberwege. Ist in Innenstädten normal.