Wer hat Vorfahrt, wenn man aus einem Kreisverkehr rausfährt, der Fußgänger oder das Auto?

5 Antworten

meistens der Fußgänger weil dort meistens Zebrastreifen zu finden sind und auf Zebrastreifen haben Fußgänger Vorrang.

Wenn tatsächlich der Fußgänger Vorrang hätte, wäre aber der Sinn eines Kreisverkehrs ad absurdum geführt. Der Verkehr soll ja durch den Kreisel flüssiger laufen und nicht durch Fußgänger ins Stocken geraten. Tut mir leid für die Fußgänger: Logisch wäre jedoch , wenn sie warten, bis die Straße frei ist. (kann manchmal schwierig werden bei bestimmten Kreiseln (Autobahnende z.B. Köln > Bonn in beiden Städten.)


Laberlutz  23.02.2022, 16:49

An vielen Kreiseln sind hinter der Ausfahrt Fußgängerüberwege. Ist in Innenstädten normal.

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Lukulus161  23.02.2022, 16:51
@Laberlutz

Dann ist ja die Vorfahrt geregelt. Ich meinte halt ohne Ampel oder Zebrastreifen.

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Kris, UserMod Light  23.02.2022, 16:50

Bei einem Kreisverkehr wartet man nur, wenn Fußgänger die Straße queren wollen. Bei einer Ampel immer, wenn sie rot ist. Das hält den Verkehr schon um einiges flüssiger.

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Lukulus161  23.02.2022, 16:58
@Kris, UserMod Light

Nein,- auch wenn ich da manchmal im Kreis fahren musste. Eine Frau in der Kneipe hat mich angeschwärzt und die Polizei hat mich vor der Haustür erwartet. :-((

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ThomasJNewton  24.02.2022, 02:18

Das Problem ist, dass man Vorrang nur auf der Straße haben kann, auf der man ist. Der Fußgänger kann ja nicht ahnen, dass du auf die Straße abbiegen willst, die er überqueren will. Das gilt auch für normale Kreuzungen, wer auf eine Straße einbiegt gilt vorher als quasi nicht vorhanden.

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Der Fußgänger hat Vorrang gegenüber einem Fahrzeug, welches aus einem Kreisverkehr ausfährt. Wenn du in einen Kreisverkehr einfährst und kein Fußgängerüberweg vorhanden ist, dann hast du Vorrang.


123abcdef933 
Beitragsersteller
 23.02.2022, 16:46

finde die regel nicht so klug

weil dann stauen sich ja die autos im kreis

aber ok gut

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TomRichter  24.02.2022, 11:30

> Wenn du in einen Kreisverkehr einfährst [...] hast du Vorrang.

Wie begründet sich das? Wer in den Kreisverkehr einfährt biegt doch genauso ab wie der, der aus dem Kreis ausfährt, und Par. 9 StVO hebt ausschließlich auf das Abbiegen ab, ohne Sonderregelung beim Kreisverkehr.

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Eigentlich der Fußgänger. Der hat aber wenn es doof läuft den Kürzeren gezogen.