Wer hat in der beschrieben Situation richtig/falsch geparkt?

3 Antworten

In diesem Fall haben sich beide Fahrzeuge (2 und 3) nicht richtig verhalten.

Das Fahrzeug, welches zuerst kam, hat nicht ordentlich in der Parklücke eingeparkt. Hierzu Anlage 2 Nr. 74 StVO sowie § 12 Absatz 6 StVO:

Eine Parkflächenmarkierung erlaubt das Parken; auf Gehwegen aber nur Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 2,8 t. Die durch die Parkflächenmarkierung angeordnete Aufstellung ist einzuhalten. 
Es ist platzsparend zu parken; das gilt in der Regel auch für das Halten.

Das Fahrzeug, welches zuletzt kam, hat das bereits (falsch) parkende Fahrzeug eingeparkt. Hierzu § 1 Absatz 2 StVO:

Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Wenn sonst keine Parkplätze frei sind, kann ich Auto 2 aber verstehen und würde es vermutlich auch so machen, wenn zwischen Auto 3 und der Wand genug Platz zum Einsteigen ist.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich beschäftige mich gerne mit der StVO

Weiß nicht. Aber generell sollte man aus zwischenmenschlicher Sicht andere nicht ärgern. Also wenn man sieht, dass das zu eng für den anderen wird, muss man sich nicht da reinquetschen sondern sucht sich halt einen anderen Platz

Naja derjenige mit dem gesunden Menschenverstand ist im Recht. Parke ich trotzdem dort ein, obwohl ich weiß, das ich den Anderen möglicherweise behindere, oder sogar nötige, bin ich trotzdem der Dumme. Denn obwohl der Andere nicht falsch, aber unglücklich geparkt hat, habe ich nicht das Recht ihn zu zwingen über die Beifahrereite einsteigen zu müssen.