Falschparker ärgern?

4 Antworten

Das wäre Behinderung/Nötigung. Und woher weißt du, dass das nicht gemacht wurde, weil

  • es da keinen Behindertenparkplatz gibt
  • Behinderte ohne Behindertenparkausweis an Bord, wo z. B. der Rollator direkt vor der Autotür stehen muss wie bei meiner Oma, die obwohl sie altersbedingt kaum laufen konnte eben trotz aller Versuche nie einen Behindertenparkausweis bekommen hat
  • die große Babyschale aus dem Auto herausgenommen wurde bzw. später wieder reingemacht werden soll (Tür muss man sehr weit aufmachen)

notting

Woher ich das weiß:Hobby

Geheim511 
Beitragsersteller
 28.05.2024, 20:02

Ich meine auch nicht so leute wo auf ihrem Parkplatz zu weit links oder rechts stehen, das passiert mir auch mal. Ich meine die wo krum und schief auf ihrem Parkplatz stehen und mit z.b. der linken Ecke vorne auf dem nächsten Parkplatz stehen

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Dann parkst du ja auch falsch und bist nicht besser, als er.

Ich würde grummeln, aber ihn nicht zuparken.

Außerdem musst du bei so einem Parkverhalten mit einem vollkommen überblicklosen Fahrer rechnen, der dann vielleicht noch dein Auto andotzt.


Geheim511 
Beitragsersteller
 28.05.2024, 20:03

Warum falsch wenn ich ja in meinem Parkplatz stehe? Ich meine nicht die Fahrer die zu weit links oder rechts stehen sondern die wo krum und schief auf ihrem Parkplatz stehen und mit einer Ecke auf dem nächsten Parkplatz sind z.b.

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dvdfan  28.05.2024, 20:21
@Geheim511

Achso.

Ja theoretisch könntest du dich ordentlich daneben stellen und ihn dadurch einengen, aber du musst eben damit rechnen, dass er so krumm parkt, weil er keine Übersicht hat und deshalb beim Ausparken dein Auto beschädigt.

Egal ob er abhaut oder da bleibt, die Scherereien und Rennerei hast du nachher trotzdem.

Also lieber weiter weg parken.

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Geheim511 
Beitragsersteller
 28.05.2024, 20:29
@dvdfan

Ja stimmt schon, meine frage geht nur dahin, wenn ich so jemand jetzt die Tür zustell in dem ich mich ordentlich oder meinetwegen leicht schräg aber in meinem Parkplatz hinstell, kann ich dafür dann ne Strafe bekommen?

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dvdfan  29.05.2024, 09:04
@Geheim511

Eigentlich nicht.

Es ist ja häufig ein privater Parkplatz.

Und du könntest ja immernoch behaupten, dass du zuerst dort gestanden hast.

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Ja, könnte als Nötigung ausgelegt werden.

Woher ich das weiß:Recherche

Ich würde Dich auf jeden Fall anzeigen wegen Behinderung und Nötigung.