wer hat die rechte am "kaiser-walzer" von johann strauss jr.?

4 Antworten

Es sind verschiedene Rechte zu beachten:
Rechte am Werk selbst, Rechte an der Bearbeitung, Rechte am Druck und Rechte an der Wiedergabe.

Rechte am Werk selbst: Wie hier schon verschiedentlich geschrieben, gelten diese Rechte bis 70 Jahre nach dem Tod des Komponisten (das gilt hier in Deutschland; in anderen Ländern kann auch mal eine etwas kürzere Zeitdauer gelten): In dieser Hinsicht bestehen also keinerlei Rechte mehr an irgendwelchen Werken von Johann Strauß (Sohn).

Rechte an der Bearbeitung: Da gelten die Lebensdaten des Bearbeiters. Hat also beispielsweise im Jahre 1900 ein junger Komponist den Kaiserwalzer bearbeitet für Duo (sagen wir mal: Blockflöte + Mundharmonika), und hat dieser Komponist bis 1960 gelebt, so können seine Erben bis 2030 für die Rechte an dieser konkreten Bearbeitung des Kaiserwalzers (also nicht für andere Bearbeitungen, und schon gar nicht für Strauß' Originalwerk) bei der GEMA gewisse Anteile abkassieren.

Dann gibt es noch die Rechte am Druck: Darf ich die Noten eines Werkes, an dem eigentlich die Rechte der Erben erloschen sind, fotokopieren? Das ist recht kompliziert, da in manchen Fällen der Verlag doch noch Rechte am Druckbild hat. Da ich aber den Eindruck habe, daß diese spezielle Frage nicht im Mittelpunkt Deines Interesses stand, möchte ich darauf nur kurz eingehen: Sollte ein Musikwissenschaftler sämtliches Material zum Kaiserwalzer, das erhalten ist (z.B. Manuskript, Erstdruck, Ausgabe von letzter Hand, von Zeitgenossen angefertigte handschriftliche Abschriften, originales Aufführungsmaterial samt handschriftlicher Eintragungen der damaligen Musiker, Korrekturexemplar des Verlags mit handschriftlichen Korrekturen des Komponisten, Briefwechsel des Komponisten zur Entstehung dieses Werks, und was sonst noch von Bedeutung sein sollte) eingehend neu geprüft haben und auf Grundlage seiner neuen Erkenntnisse eine wissenschafliche Urtextausgabe erstellt haben (Teil dieser Urtextausgabe muß z.B. ein Revisionsbericht sein), so hat der Verlag bis 25 Jahre nach Erscheinen dieser Ausgabe Rechte an dieser Ausgabe.

Wie es bei anderen Ausgaben ist, lasse ich jetzt mal unerwähnt.

Und dann gibt es noch die Rechte an der künstlerischen Wiedergabe dieses Werks. Und die scheinen Dich eigentlich zu interessieren: „ich habe gehört dass der künstler der das stück wieder gibt die rechte daaran hat also hier das orchester in wien von meiner cd, aber können die wirklich herausfinden dass das 100% deren ist und ch es nicht selbst geamcht habe?“

Du hast offensichtlich eine CD des Kaiserwalzers, z.B. mit den Wiener Philharmonikern unter Lorin Maazel. Wird diese Aufnahme im Radio gesendet, so muß der Sender eine bestimmte Gebühr an die GVL bezahlen, die dann wieder Geld an die Musiker (also an Orchester + Dirigent, nicht an die Erben des Komponisten) weiterreicht.

Und möchtest Du diese Aufnahme bei Youtube veröffentlichen, so ist das wohl nicht legal.

Deine Zusatzfrage bezieht sich darauf, wie nachgeprüft werden kann, welche Aufnahme Du da veröffentlicht hast. Ich nehme an, daß es irgendwelche technische Verfahren gibt, um eine Aufnahme auf Youtube mit anderen bereits bekannten Aufnahmen aus Archiven zu vergleichen.

Zumindest mit der Behauptung, Du habest die Aufnahme selbst gemacht (Das heißt: Du hast dirigiert? Welches Orchester gibst Du dann an? Und welchen Tonmeister? Welchen Aufnahmeort und welches Aufnahmedatum? Und wie begründest Du es dann, warum Du diese Aufnahme dann nicht gewinnbringend über eine CD-Firma verkaufst, sondern kostenlos über Youtube verbreitest, wo Dich doch die Aufnahme so viel Geld gekostet hat?), wirst Du bei der Nachprüfung Deiner Angaben nicht wirklich überzeugen können, sondern eher Mißtrauen erwecken.

Hallo treeshark,

ein Werk der Musik ist bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers (Komponist, Texter, Musikverleger) geschützt.

Da Johann Strauß jr. nun mal schon mehr als 70 Jahre verstorben ist, ist die Originalfassung des Werks nicht mehr geschützt.

Wenn es sich aber um eine Bearbeitung handelt (z.B. wurde das Werk umgeschrieben für ein Handharmonikaorchester), dann kann diese neue Fassung wieder erneut als Bearbeitung geschützt sein!

Liebe Grüße

ichausstuggi


treeshark 
Fragesteller
 18.08.2012, 23:21

danke für die antwort. ich habe gehört dass der künstler der das stück wieder gibt die rechte daaran hat also hier das orchester in wien von meiner cd, aber können die wirklich herausfinden dass das 100% deren ist und ch es nicht selbst geamcht habe? ;)

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Der Urheberrechtsschutz endet 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Daher gibt es viele klassische Stücke auch frei im Internet.

wenn er schon mindestens 100 jahre tot ist ists frei