Wer haftet bei Problem mit retoure?

2 Antworten

Grundsätzlich ist der Auftraggeber (und somit "Vertragspartner" gegenüber DHL) meines Wissens immer der Versender der Ware. Und das bist in dem Fall ja Du, weil Du etwas an die Firma (zurück) sendest.

Darauf wird sich der Anbieter beziehen.

Andererseits gibt es da gesetzliche Regelungen speziell für Rücksendungen, wie Du in der Antwort von SonOfMyMum nachlesen kannst.

Das muss aber ja nicht zwangsweise bedeuten, dass er dann auch den Papierkram mit DHL erledigen muss. Denn DHL wird dem Empfänger auch immer sagen: "Bitte wenden Sie sich an den Absender", eben weil der der Vertragspartner gegenüber DHL ist. (Habe ich selber schon erlebt).

Also wäre es zu Deinem eigenen Besten, wenn Du da mit dem Verkäufer der Ware an einem Strang ziehst und mitarbeitest. Schliesslich willst Du auch, das diese Sache sauber über die Bühne geht, genau wie er.

Nach § 355 Abs. 3 Satz 4 BGB trägt der Unternehmer das Risiko der Rücksendung einer Ware nach erfolgtem Widerruf.