Wer ernennt oder wählt den Regierungschef in Deutschland?

8 Antworten

Die Antwort findet man ihn Artikel 63, Abs. 1 + 2 GG:

(1) Der Bundeskanzler wird auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Bundestage ohne Aussprache gewählt.
(2) Gewählt ist, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages auf sich vereinigt. Der Gewählte ist vom Bundespräsidenten zu ernennen.

Der Bundespräsident ernennt ihn (nur ein formales Recht, er ist an die Wahl des Bundestages gebunden, er kann dies nur aus formellen Gründen verweigern, z.B. wenn der Gewählte kein Deutscher ist), der Bundestag wählt ihn.

Gewählt wird der Kanzler/ die Ksnzlerin vom Bundestag, ernannt wird er oder sie vom Bundespräsidenten.

Der Bundespräsident nach Wahl durch den Deutschen Bundestag.