Wer entscheidet ob ich eine MPU machen muss?
habe bisher noch nie einen Führerschein gehabt bin aber sehr oft wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis straffällig geworden.
Bei wem bekomme ich die Auskunft ob ich eine MPU machen muss oder nicht?
12 Antworten
Da hast die Möglicheit - unabhängig von einer Fahrschule - direkt bei der Führerscheinstelle einen Antrag auf Zulassung zur Prüfung zu stellen. Dann wird Dein Fall geprüft und Dir werden ggf. die Auflagen mitgeteilt. Ab diesem Bescheid hast Du dann ein Jahr Zeit, die Prüfung zu machen. Andernfalls müßtest Du den Antrag erneut stellen.
Dies empfiehlt sich deshalb, weil längst nicht jeder die MPU beim ersten Mal schafft und dann die Grund-/Anmeldegebühr für die Fahrschule futsch ist. Das Geld, was Du für den Antrag zahlst, brauchst Du hinterher bei der Fahrschule natürlich nicht mehr bezahlen.
Sofern erkennbar ist, dass du immer wieder Straftaten im Straßenverkehr begehst oder begangen hast, kann eine MPU von Seiten der Führerscheinstelle angeordnet werden, selbst ohne entsprechendes Gerichtsurteil.
Fahren ohne Führerschein ist kein Kavaliersdelikt!! Du gefährdest dich und andere!! Und damit hast du bereits bewiesen, dass du nicht genug Verantwortungsgefühl besitzt ein Fahrzeug zu führen.
In deinen Händen wird ein Auto zu einer Waffe!!
Schade, dass ich nicht dein Richter war!!
Dann dürftest du im hohen Alter nicht mal einen Rollator schieben...
grins
Warum? Weil mein Selbstbewußtsein größer ist als deins und ich mir so ein Bild leisten kann??
Mach dir keine Sorgen - für DICH reicht´s allemal noch!!!
belächel
In deinen Gerichtsurteilen,müsste eigendlich ersichtlich sein,ab wann du einen Führerschein machen darfst.Ob du eine MPU machen musst,kann dir deine Führerscheinstelle sagen.Andererseits könntest du mit deiner Anfrage "schlafende Hunde wecken".Wenn du einen Führerschein machen willst,brauchst du sowie so ein Polizeiliches Führungszeugnis.Was darin steht wird wohl maßgeblich sein.
H A L L O... Fahren ohne Führerschein, was soll das... Eine MPU brauchst du wahrscheinlich nicht, aber auf Grund deiner Vergehen wird dir auch nicht so schnell ein Führerschein erteilt... Denkst du auch mal an die Autofahrer versicherungsmäßig? Es gibt für jeden eine 2. Chance...
Mehrere Straftaten -hier FoFE- rechtfertigen Eignungszweifel, die durch eine positive Begutachtung ausgeräumt werden können.
Wenn Sie einen Antrag auf NE der FE bei der FEB stellen, werden Sie aufgrund der Eintragungen im polFührgsZeugnis zu einer MPU aufgefordert.
Die Anordnung trifft dann, wenn Ihr Fall bearbeitet wird in der FEB (Fahrerlaubnisbehörde)
Gruss aus dem sonnigen HH
Ich habe mir Dein Profil angesehen, Deine Antwort ist in Teilen richtig, nur so wie Du formulierst, naja da dürftest Du mit Deiner Selbstbezeichnung recht haben.