Der Konsum harter Drogen rechtfertigt Eignungszweifel der FEB; egal ob im StV oder anderweitig.
Der Nachweis einer Drogenabstinenz von weichen Drogen (THC) von mindestens 6 Monaten ist Standart; bei harten Drogen (Koks, Speed, Heroin, Pepp, Amphi u.a.) werden mindestens 12 Mon verlangt.
Nachzuweisen über die Haare (6 cm 0 6 Mon) oder über UKs (Urinkontrollen) bei gleichzeitigem Nachweis, dass keine Suchtverlagerung auf Alkohol stattgefunden hat. Also unauffällige Leberwerte (LWP).
Ihre Frage beantwortet sich wie folgt: " Bei Antragstellung einer FE wird die FEB (FE-Behörde) nach Einholung des KBA-Auszuges aus Flensburg sowie des pol. Führungszeugnisses die Vorfälle erkennen und eine MPU anordnen.".
Suchen Sie Rat + Infos beim Profi (Verk.-Psych.) am Wohnort, der Ihnen im Rahmen eines -meist kostenlosen- Erst- oder Infogespr. den Weg zur FE aufzeigen kann.
Gruss aus dem sonnigen HH
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