Wer darf Einblick in meine Arbeitszeiterfassung haben?

1 Antwort

In Deutschland gelten für die Arbeitszeiterfassung und den Datenschutz strenge Regeln. Arbeitszeiten sind personenbezogene Daten und unterliegen daher dem Datenschutz. Grundsätzlich darf der Arbeitgeber oder eine von ihm beauftragte Person Einblick in die Arbeitszeiterfassung nehmen, um die Einhaltung der Arbeitszeiten zu überprüfen und die Lohnabrechnung korrekt durchzuführen.

Ob die Leitung der Betreuung, die in deinem Fall eine Kollegin ist, Einblick in die Stundenzettel nehmen darf, hängt von ihrer Rolle und den internen Regelungen ab. Wenn sie offiziell von der Verwaltung beauftragt ist, die Arbeitszeiten zu kontrollieren oder zu verwalten, könnte dies zulässig sein. Es sollte jedoch sichergestellt sein, dass nur diejenigen Personen Zugriff auf die Daten haben, die diesen Zugriff auch wirklich benötigen (Prinzip der Datenminimierung).

Falls du Bedenken hast, wäre es ratsam, dies mit der Verwaltung oder dem Datenschutzbeauftragten deiner Schule zu besprechen, um Klarheit zu schaffen und sicherzustellen, dass alle datenschutzrechtlichen Vorgaben eingehalten werden.

https://www.verdi.de/themen/recht-datenschutz/++co++0ba8cc14-1882-11ed-9793-001a4a160129