Wer bezahlt einen Schaden waehrend der Fahrstunde an Fahrschulmotorrad?

10 Antworten

normalerweise sind solche Fahrzeuge versichert - allenfalls wenn ein Fahrschüler sie extra kaputt macht, dann mag es sein, dass man mit Regressforderungen kommt.

In der Regel sind Fahrschulfahrzeuge entsprechend versichert und der Fahrlehrer während der Fahrstunden der verantwortliche Fahrzeugführer.

Um zumindest teilweise haftbar gemacht zu werden, müsstest du totalen Mist begehen, mit dem wirklich keiner rechnet. (Als Bsp: am Ende deiner Fahrausbildung stoppst du an einer roten Ampel und fährt urplötzlich wieder los und biegst ab --> es kommt zum Unfall). Hiermit hätte der Fahrlehrer nicht mehr unbedingt rechnen müssen)

Ansonsten ...grade in der Zweiradausbildung sind Umfaller oder auch kleinere Stürze keine Seltenheit. Ich hab selbst das Motorrad damals in der Ausbildung im Kreisverkehr "verschönert". Ergebnis waren ein paar Schrammen mehr und ein kaputter Blinker. (Zitat Fahrlehrer: "Der/Die dritte in Folge...mein armes Motorrad")

Bei so kleinen Schäden wirds auch oft gar nicht gemeldet, sondern aus der eigenen Tasche (also der des FL) gezahlt. Meinem Fahrlehrer war das eindeutig lieber, als es als Schaden zu melden ;-)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – alle Klassen bis auf D, ex LKW Fahrerin + Handgas in Ausbil.

Wurde hier ein Schaden durch den Fahrschüler verursacht? Oder ist der Schaden durch einen anderen Verkehrsteilnehmer (Unfall) verursacht worden?

Wurde der Schaden durch den Fahrschüler selbst verursacht, kommt es darauf an, wie viele Fahrstunden dieser bereits hatte. In seiner ersten Fahrstunde kann man von einem Fahrschüler noch nicht erwarten, dass dieser ein Gefühl für das Fahrzeug entwickelt hat. Daher gilt in den ersten Fahrstunden (rechtlich gesehen) der Fahrlehrer als Fahrzeugführer. Mutet der Fahrlehrer dem Fahr-schüler also innerhalb der ersten Fahrstunde den dichtesten Stadtverkehr zu, kommt es dann zu einem selbst verschuldeten Unfall, weil der Fahrschüler eventuell überfordert ist, ist dies Sache des Fahrlehrers.

für schäden, die nicht durch vandalismus entstehen haftet im normalfall die versicherung! mutwillig entstandene schäden durch den fahrschüler wird mutmaßlich dieser selbst übernehmen müssen.

Wenn du ihn nicht vorsätzlich verursacht hast, die Versicherung der Fahrschule, wenn ein anderes Fahrzeug beteiligt/schuld war, die gegnerische Versicherung.