Wer bekommt das Sorgerecht?
Hey
Mein Bruder (18 Bald 19) bekommt mit seiner Freundin (17) ein Kind. Ich hab mal gehört, wegen Sorgerecht das es so ist, das wenn der einer der Elternteile volljährig ist, der jenige das Sorgerecht bekommt. Ob das noch so ist weiß ich allerdings nicht.
könnt ihr mir sagen ob das so ist, oder ob das anders ist? Hat das Jugendamt das Sorgerecht?
habt ihr vielleicht eine Antwort für mich?
4 Antworten
Wenn beide Eltern minderjährig sind, wird das Jugendamt gesetzlicher Vormund des Kindes. Das bedeutet, dass das Jugendamt alle Formalitäten übernimmt. Es klärt im Zweifel die Vaterschaftsanerkennung, Unterhaltsansprüche usw. Die minderjährige Mutter pflegt ihr Kind selbst.
Ist nur die Mutter minderjährig, so ruht ihr Sorgerecht bis zu ihrem 18.Geburtstag. Wenn die Eltern wirksame Sorgeerklärungen abgeben, so steht den Eltern die gemeinsame Sorge zu. In diesem Fall übt der volljährige Vater bis zum 18. Geburtstag der Mutter die elterliche Sorge alleine aus.
Das Familiengericht kann einen Ergänzungspfleger bestellen, wenn es Zweifel an der Eignung des volljährigen Elternteils hat und das Wohl des Kindes nicht gesichert scheint.
Wenn die minderjährige Mutter eine andere Person als Vormund für ihr Kind haben möchte, kann ein Antrag beim Familiengericht gestellt werden.
https://www.elternimnetz.de/kinder/pubertaet/minderjaehrige.php#3
Alles Gute für dich!
Väter bekommen das Sorgerecht, wenn sie die Vaterschaft anerkennen UND gemeinsam mit der Mutter eine Sorgeerklärung unterschreiben. (Nachzulesen in §1626a BGB).
Wenn das erfolgt ist, hat dein Bruder in diesem Fall das Sorgerecht. Das Sorgerecht seiner Freundin "ruht", sie kann ihr Sorgerecht erst ab ihrem 18.Geburtstag ausüben.
da die km minderjährig ist, ruht ihr sorgerecht und meistens übernehmen ihre eltern die sorge bis sie volljährig ist. der vater des kindes kann bei volljährigkeit das gemeinsame sorgerecht erklären mit der km beim jugendamt, dazu benötigt sie allerdings die zustimmung ihrer eltern.
er kann dann alternativ klagen und erhält es dann gerichtlich. ändert jedoch nichts daran, dass das kind bei ihr verbleibt und er unterhaltspflichtig für das kind als auch die mutter ist
Der Volljährige bekommt natürlich das Sorgerecht. Außer es spricht ein schwerwiegender Grund dafür es ihm zu entziehen. Dann springt das Jugendamt ein, da Minderjährige nicht Sorgeberechtigt sind.
in diesem Fall wird das wohl nicht so sein. Bis die Bürokratie durch ist, ist die junge Mutter auch schon 18.
nein bekommt er nicht. er muss es mit der km erklären, dazu benötigt sie die zustimmung der eltern. sie hat bis zur erklärung das alleinige sorgerecht, welches ruht