Wer anderen in verbrecherischer Absicht schweres Leid zufügt, sollte damit seine rechts- und sozialstaatlichen Ansprüche verwirken. welche probleme treten auf?
2 Antworten
Das wäre zutiefst unethisch, da das bedeuten würde, dass diesen Leuten die Menschenwürde und die Menschenrechte abgesprochen werden würden. Menschenrechte und Menschenwürde sind unverhandelbar.
Wenn man Menschen ihren Anspruch auf Rechtsstaatlichkeit verwehrt, verwehrt man ihnen auch die grundlegenden Menschenrechte die ihnen vom Grundgesetz zugesichert werden. Dasselbe passiert auch wenn man ihnen Sozialleistungen verwehrt, da Sozialleistungen den Zweck erfüllen ein menschenwürdiges Dasein finanziell abzusichern.
Menschenwürde und Menschenrechte müssen unantastbar sein, da sie sonst nicht universell sind. Man kann Menschenrechte nicht an bestimmte Taten knüpfen sonst könnten Menschenrechte nach belieben aberkannt werden, wie es bei den Nazis der Fall war. Außerdem wiederspricht es dem kategorischen Imperativ, da jeder Mensch für sich selbst unverhandelbare Menschenrechte in Anspruch nimmt.
Ja einige Menschen sind vielleicht Verbrecherischer Absicht geworden, weil ihr vertraglicher Anspruch nicht eingelöst wurde sozusagen.
ok vielen dank, welche menschenrechte meinst du denn genau? kannst du das vertiefen?