Wenn man zwei Tage vor dem ärztlichen Attest krank ist, gilt dass als unentschuldigtes Fehlen?
Hallo zusammen. Ich bin heute, am dritten Tag zum Arzt gegangen, er hat mich vom 10.10 bis 17.10 als voraussichtlich krank gemeldet, jedoch bin ich schon seit dem 08.10 nicht bei der Arbeit gewesen, also ohne Attest krank gemeldet. Ist es in Ordnung, dass dort steht 10.10 bis 17.10, also ab dem dritten Tag an dem ich krank gemeldet war oder muss es rückwirkend von 08.10 bis 17.10 sein oder fehlen sonst die zwei ersten Tage die ich krank war? Bei uns gilt der Standard, dass man am vierten Tag eine Krankmeldung vorlegen muss, jedoch bin ich mir nicht sicher ob es der ganze Zeitraum sein muss, von Anfang an, wo noch keine Pflicht für Krankmeldung bestand, oder ab dem dritten Tag. Könnte ich theoretisch auch meinen Arzt noch anrufen und bitten eine Krankmeldung rückwirkend ausstellen zu lassen? Danke im voraus!
5 Antworten
Kommt auf den Vertrag, bzw. Status an.
ZB. viele Beamte müssen sich zB erst ab dem 3. Tag ein Attest besorgen, andere müssen dies vom 3. Tag an haben, aber das Attest muss erst am 3. Tag im Betrieb ankommen!
Wenn Du auf Nummer sicher gehen willst, solltest Du Deinen Doc anrufen, sagen, dass Du ein Attest ab Montag brauchst und gern noch mal vorbei kommen würdest. Die meisten Ärzte machen das, vor allem wenn es glaubwürdig ist!
Wenn eine Krankmeldung länger als 3 Tage dauert, muss eine schriftliche Krankschreibung für alle (!) Tage vorgelegt werden. Der Arzt hätte dich dann die zwei Tage rückwirkend krank schreiben müssen. Das hättest du also dem Arzt sagen müssen. Ohne Änderung hast du nun 2 Fehltage, die mit Gehaltskürzung oder Urlaubstagenabzug behandelt werden.
Schau mal was im Arbeits-, bzw. anwendbaren Tarifvertrag steht.
Ist vereinbart, dass der Arbeitnehmer eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erst nach einer Dauer von mehr als drei Krankheitstagen braucht, sind Deine ersten zwei Krankheitstage entschuldigt, Du musst die jetzige AU-Bescheinigung nur umgehend dem Arbeitgeber zukommen lassen.
Hast Du Dich immer "unverzüglich" beim Arbeitgeber abgemeldet, ist alles gut. Gute Besserung.
Eine Krankmeldung hat den Arbeitgeber spätestens am dritten Tag zu erreichen, es sei denn aus deinem Arbeitsvertrag geht anderes hervor, selbstverständlich musst du dich aber auch für die Tage an denen nicht auf der Arbeit warst krankschrieben lassen.
Du musst deine Krankmeldung, d.h. diesen Zettel, erst am vierten Tag abgeben, aber du darfst nicht drei Tage ohne Krankmeldung den Betrieb fern bleiben, im Leben nicht.
ich kenn zwar die variante "ab 3. Tag AU", aber egal: d.h., wen ich Mo und Die krank bin... brauche ich keine AU.
Bin ich Mi immer noch krank.. muss ich eine AU vorlegen. Die ab Mi gilt, die beiden anderen Tage sind ohne AU entschuldigt.
Bei Dir wäre es dann eben Mo-Mi okay, ab Do eine AU (wenn es denn ab 4. Tag ist und Du da nichts verwechselst)
Alles gut.
Und: gute Besserung!