Brauche ich ein Attest bei Krankmeldung?
Es gilt ja allgemein die 3-Tages-Regel bei Attest-Pflicht (ab dem 4. Tag Krankheit benötigt man ein Attest vom Arzt).
Wenn ich seit Mittwoch krank bin, ich mich für Donnerstag und Freitag auch auf der Arbeit krank melde und Freitag Nachmittag oder Abend dann aber schreibe, dass ich mich ab Samstag wieder gesund melden möchte (oder schon am Freitag Abend), dann benötige ich doch kein Attest, oder?
(Ich wäre ja dann nicht über das Wochenende krank-gemeldet rein theoretisch)
Danke im Voraus
6 Antworten
Wenn die gesetzliche Regelung bei dir gilt, brauchst du fuer die 3 Tage Mi bis Fr nur dann eine AU-Bescheinigung, wenn du am Samstag immer noch krank bist.
Wenn du aber samstags und sonntags nicht arbeiten musst und am Montag dann wieder zur Arbeit erscheinst, wird ja niemand wissen, ob du bereits am Samstag wieder arbeitsfaehig warst oder erst am Sonntag oder am Montag. In der Praxis brauchst dann also nur eine AU-Bescheinigung, wenn du am Montag immer noch arbeitsunfaehig bist.
Und was ist jetzt an meiner Antwort falsch? Ich schrieb doch ausdruecklich: "Wenn die gesetzliche Regelung bei dir gilt ..."
Natuerlich kann der Arbeitgeber auch schon frueher eine AU Bescheinigung verlangen. Dann gilt aber nicht mehr die gesetzliche Regelung, sondern eine zulaessige Abweichung davon.
Es gilt ja allgemein die 3-Tages-Regel bei Attest-Pflicht
Das kann im Arbeitsvertrag (oder ggf. Tarifvertrag) aber anders geregelt sein.
Wenn da nix steht, gelten die gesetzlichen Anforderungen. D.h Mi + Do + Fr = 3 Tage, d.h ab Samstag brauchste ein Attest.
d.h ab Samstag brauchste ein Attest.
... wenn man Montag auch noch wegen Erkrankung nicht zur Arbeit geht.
Interpretiere ich dann "Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, musst Du Deine AU und die voraussichtliche Dauer spätestens am darauffolgenden Tag nach der Krankmeldung ärztlich feststellen lassen" falsch?
Oder an sich richtig und ich habe jetzt einfach nur fälschlicherweise angenommen, dass er samstags arbeitet?
Zu lesen
(Ich wäre ja dann nicht über das Wochenende krank-gemeldet rein theoretisch)
Selbst bei Attestpflicht ab 1. Tag ist z.B. für Erkrankungen am Wochenende - ohne Arbeitspflicht - keine Krankmeldung vorzulegen, wenn am Montag die Arbeit wieder aufgenommen wird.
In der Regel ist dies der Fall, doch gemäß der Klausel in nahezu allen Arbeitsverträgen ist eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bereits ab dem ersten Tag der Erkrankung erforderlich. Ist dies in Ihrem Vertrag vermerkt, kann die Dreitagefrist nicht in Anspruch genommen werden.
du solltest nichts von einer 3 Tage Regel erzählen, wir wissen nicht wie das deine Firma haben will.
Die meisten Firmen wollen ab dem ersten Tag eine AU Bescheinigung, was dein Chef will mußt du entweder nachlesen oder nachfragen.
Man braucht kein Artest mehr der Artzt übermittelt das direkt an den Arbeitgeber
Auch dann kann man krank sein. Nicht jeder braucht gleich ein Attest.
Dann gibt es aber ...
der Artzt übermittelt das direkt an den Arbeitgeber
solch einer Übermittlung nicht. Du verstehst?
Falsch. Dein Arbeitgeber hat das Recht, die Vorlage der AU früher zu verlangen, sogar ab dem ersten Krankheitstag. Dieses Recht kann in deinem Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder durch eine individuelle Anweisung festgelegt sein.