Wenn man umzieht und Gas abgemeldet hat zum 31.05.2025, ist es dann möglich.. (s.D.)?
Hallo zusammen,
ich stehe vor folgendem Problem:
Ich habe meine Wohnung zum 31.05. gekündigt und somit auch Gas abgemeldet zum 31.05., da ich eine Gasetagenheizung besitze. In der neuen Wohnung ist Gas in der Miete nämlich enthalten. Die Kündigungsbestätigung habe ich erhalten vom Gasanbieter (31. Mai).
Nun hatte ich gestern in meiner jetzigen Wohnung einen Besichtigungstermin und es ist möglich, dass die Nachmieterin zum 01. Mai hier einzieht, weil ich die Schlüssel für meine neue Wohnung Ende März bekomme. So kann es sein, dass ich vorher bereits einziehe. Die Nachmieterin wohnt bei ihren Eltern und hat somit keine Kündigungsfrist und kann jederzeit hier einziehen.
Wenn ich jetzt doch vorher einziehen sollte in die neue Wohnung (Anfang Mai) und die Nachmieterin entsprechend in diesem Zeitraum hier einzieht, kann ich dann dem Gasanbieter mitteilen, dass ich den Zählerstand Ende April notiere für die Schlussrechnung oder müssen wir bei dem 31. Mai nun bleiben? Weil dann würde die Nachmieterin die Wohnungsschlüssel erhalten und ihr Verbrauch würde dann bis Ende Mai auf mich umgelegt werden bzw. die Kosten.
Wie funktioniert das dann, wenn ich vorher raus bin aus meiner jetzigen Wohnung?
Ich denke, dass die Nachmieterin nicht viel verbrauchen wird. Oder soll ich dann bei der neuen Mieterin einfach anschellen und am 31. Mai den Zählerstand notieren für die Abrechnung? Klar den Mai muss ich dann mitbezahlen für sie.
Oder kann man dem Gasanbieter noch mitteilen, dass man vorher auszieht, falls der Einzugstermin auf den 01. Mai fällt?! Dann könnte man den Zählerstand am 30. April ablesen und so die Schlussrechnung machen?
Ich weiß, ist alles kompliziert...
Ich bedanke mich trotzdem und für die beste Antwort gibt es einen Stern! 🌟
Mit freundlichen Grüßen
Bist Du in der Grundversorgung oder hast Du einen Vertrag mit Laufzeit?
Vertrag mit Laufzeit. Warum?
4 Antworten
Dein Vertrag endet, egal ob Grundversorgung oder Laufzeitvertrag, zur Schlüsselübergabe.
Du bist also weder verpflichtet den Verbrauch noch die Grundgebühr von dem neuen Mieter zu übernehmen. Einfach bei Schlüsselübergabe den Versorger informieren und das Übergabeprotokoll einreichen. Wenn der Nachmieter sich mit dem Übergabeprotokoll für Gas anmeldet, dann wird dein Vertrag eh automatisch wegen Auszug zum Datum der Schlüsselübergabe gekündigt...die Kündigung wird einfach vorgezogen. Das gilt auch beim Laufzeitvertrag, da hier das Sonderkündigungsrecht gilt...der Vertrag kann schließlich nicht mit umziehen, weil Gas in der neuen Wohnung bereits in den Nebenkosten enthalten ist. Daher endet er vorzeitig.
Ich würde mich aber auf den neuen Mieter nicht verlassen bezüglich der Anmeldung, weil das viele gar nicht machen und dich das dann viel Zeit und Nerven kostet. Daher: zur Schlüsselübergabe Versorger mit Übergabeprotokoll informieren. Lass dir also bitte nicht einfallen die Übergabe ohne Protokoll zu machen, denn das kann, im Streitfall bezüglich der Übergabe, beim Gasversorger für dich teuer werden.
Genau so ist es. Die Kündigung wird dann einfach vorgezogen. Bei Yello bitte darauf achten, dass du nach der Übersendung vom Übergabeprotokoll nochmal, mit Vorgangsnummer, die du dann per Mail zurück bekommst, die Hotline anrufst. Yello ist sehr langsam und mittlerweile etwas "schlecht organisiert". Damit es zügig bearbeitet wird, rufe da dann an, dass der neue Mieter sich auch unproblematisch anmelden kann und du zeitnah deine Schlussrechnung bekommst.
Für Energieverträge für Gas/Strom gibt's einen anderen Bereich, hab eine Verschiebung angetriggert.
Wenn die Kündigungsfrist beim Gas-Vertrag nicht mehr reicht, schau ob es gesetzl. Möglichkeiten bei Umzug gibt.
Sonst mit dem Nachmieter schriftl. vereinbaren, dass er dir für den einen Monat Grund- und Verbrauchsgebühren bezahlt. Entspr. auch Zählerstände ablesen.
Lass dir auch vom Nachmieter und vom Vermeiter schriftl. geben, dass du den Zählerstand ablesen darfst inkl. Zutrittsrecht. Weil du musst ja den Zählerstand an deinem Vertragsende deinem Anbieter weitergeben.
notting
Wenn es eine feste Laufzeit gibt, wird der Vertragspartner diese ja erfüllen, somit kann m.E. nur über den Zählerstand abrechnet werden, denn der wird ja nicht kontrolliért.
Du musst den Verbrauch nicht für die Nachfolgerin bezahlen, nur die Grundgebühr, wenn sowas vereinbart wurde.
Viel Glück.
Du gehst jetzt und schaust den Zählerstand an.
Dann rechnest Du Dir aus, mit dem zuletzt gemeldeten Wert, was Du im Schnitt monatlich verbraucht hast. Oder auch wöchentlich.
Somit kannst Du den Gaszähler hochrechnen auf Auszugstermin.
Die Rechnung legst Du der Nachmieterin vor, dass sie sich an diesen Kosten beteiligen möchte. Beteiligen deswegen, da der gemittelte Wert auch die teurere Heizperiode des Winters einkalkuliert und diese nun endet.
Dann bittest Du die Nachmieterin, dass sie am Freitag (30.05.) oder Samstag (31.05.) den Zählerstand fotografiert und Dir zumailt oder per WA sendet.
An den Kosten der Winterperiode braucht sie sich ja nicht beteiligen. Da habe ich ja alleine hier gewohnt, sondern nur im Mai wird sie dann etwas verbrauchen, da sie erst im Mai einzieht. Der Gasvertrag geht bis zum 31. Mai. Das heißt vom 01. Mai - 31. Mai müsste ich dann für Ihren Verbrauch aufkommen.
Der Hintergedanke war der: Wenn ich Ende April vielleicht raus bin, brauche ich für den Mai keine Miete und keine NK an den Vermieter bezahlen, sondern nur die Heizkosten (Gas). Weil sie dann zum 01. Mai einziehen wird... Im Mai bezahlt sie dann die Miete an den Vermieter.
Vielen Dank. Ich habe allerdings jetzt schon Yello mitgeteilt, dass sie den Gasvertrag zum 31. Mai beenden sollen, da ich ausging, dass ich erst Ende Mai fertig sein werde. Hierbei habe ich auch die Kündigungsbestätigung von Yello erhalten, eben zum 31. Mai. Nun werde ich voraussichtlich voher ausziehen (steht noch nicht zu 100 % fest) und so wie Sie alles geschildert haben, kann der Vertrag auch zum 30. April enden, wenn wir die Wohnungsübergabe mit Protokoll zum 30. April machen, richtig?
Dann wäre die Kündigungsbestätigung zum 31. Mai nichtig?!