Wenn man sich der Generalmobilmachung durch die Bundeswehr durch Flucht oder Selbstverstümmelung entzieht, kann man dann im Kriegsrecht standrechtlich?

2 Antworten

Muss man gar nicht. Man kann einfach den Dienst an der Waffe verweigern. Dann bekommt man was anderes, wie Zivildienst oder ähnliches.

Also, kein Grund, sich selbst zum Krüppel zu machen.

Und Flucht ergibt eh Sinn, wenn ein Kroge kommt, egal, ob man zum Wehrdienst herangezogen wird oder nicht.

Nein. Aber man wird zum Kartoffelschälen abgestellt