Wenn man nachts besoffen mit dem Mofa 30x über eine rote Blitzampel fährt, bekommt man dann auch 30fache Punkte und 30faches Bußgeld oder wird man nur für?

5 Antworten

30 Rotlichtverstöße, mindestens 29 davon auch in doppelter Höhe wegen Vorsatzes bestraft - der Blitzer bemerkt Deine Trunkenheit nicht, das käme im Zweifel noch on top. Prüfe schon mal das Guthaben auf Deinem Sparbuch und verabschiede Dich für einige Jahre von jedem Gedanken an einen Führerschein.

Jeder Verstoß wird bei erfolgreichem Nachweis einzeln geahndet und der Blitzer weiß nichts von Trunkenheit.

Ein Blitzer registriert keinen Alkohol und ein Mofa hat vorne kein Kennzeichen.


KittyCat2909  14.11.2022, 01:39

Das wird ausnahmsweise von den lieben Herren der Polzei gemacht- oder mit einem speziellen Kasten der ausnahmsweise von hinten blitzt. Anschliessend werden die Auspuffgasen ersatzweise als Atemtest genommen. Hihi oha!

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Du wirst für 30 fach vorsätzliches fahren über eine rot-zeigende Lichtzeichenanlage belangt.
Wenn durch eine Streife oder ähnliches noch Alkholkonsum festgestellt wird, kommt das noch hinzu.

Dir wird der Führerschein entzogen, du bekommst sicher eine Sperre diesen neu machen zu dürfen und nach der Sperre must du erst eine MPU machen.

Wenn du dabei andere gefärdest, einen Unfall baust oder ähnliches hast du ein noch viel größeres Problem. Kann bis mehre Jahre Haft gehen. Je nachdem was so alles passiert und wie der Richter entscheidet.


creepypepper 
Beitragsersteller
 07.11.2022, 13:59

Aber wenn man jetzt 30 Personen betrügt und für den Betrug an einer Person 1 Jahr bekommt wird man doch auch nicht 30 Jahre Knast bekommen. Das wäre ja länger als lebenslänglich.

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TechnikTim  08.11.2022, 11:47
@creepypepper

Das ist korrekt. Mehr als Lebenslänglich geht nicht. Heißt aber nicht, das sich die Haftstrafen mehrerer Straftaten bis zu Lebenslänglich nicht addieren.

Solltest du durch mehrere Straftaten theoretisch tatsächlich mehr als 15 Jahre bekommen wird manchmal Lebenslänglich mit dem Urteilszusatz 'besondere Schwere der Schuld' geurteilt.

Bei einem mehrfachem Mord zum Beispiel ist das so gut wie immer der Fall. Solche Fälle gibt es aber auch nicht häufig.

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