Wenn man in der Firma ein Produkt fotografiert hat ist das Industriespionage wenn man vorher nicht informiert wurde dass man da nicht fotografieren darf?

3 Antworten

Ernsthaft?

Erster Arbeitstag und Du hast nichts besseres zu tun, als rumzuknipsen?

Mein Mitleid hält sich etwas in Grenzen.

Wenn das ein Allerweltsprodukt ist, was so auch auf öffentlichen Seiten zugänglich ist, kann das mit der Industriespionage kaum sein. Wende Dich an den Betriebsrat, wenn es so etwas gibt.

Aber aus meiner Sicht passt Ihr beiden (Arbeitnehmer (DU!) & Arbeitgeber (Firma) ohnenhin nicht zusammen, sonst gäbe es solche Situationen nicht.

Im Kern solltest Du dir im klaren sein, daß so etwas manchmal/oftmals nicht gerne gesehen wird, zumal Du nicht der bist, der in dem Laden die Regeln und unausgesprochenen Regeln bestimmt.

Ich gehe eher davon aus, man wollte Dich schnell wieder loswerden und Du hast einen Grund geliefert.
Würde ich genauso handhaben, wenn jemand am ersten Tag meint rumknipsen zu müssen, da fehlt mir die Ernsthaftigkeit, gibt genug Arbeistlose da draußen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

fisch4709 
Beitragsersteller
 17.08.2022, 18:22

Nein, man wollte mich nicht loswerden. Der Chef hat Arbeitsvertrag bis 31.8.22 geschrieben und wollte dass ich länger bleibe. Ich habe im Personalfragebogen geschrieben 26.8.22.

Das genau Gegenteil was du schreibst ist der Fall. Ich darf in der Pause fotografieren was ich will, solange ich keine Datengeheimnisse verletze. D.h. irgendwelche Fotos mit Namen mache und die im Netz verbreite zum Beispiel.

Alle anderen Produkte darf ich fotografieren, solange kein Verbot mündlich oder schriftlich ausgesprochen ist und in der Halle nichts aushängt darf ich fotografieren. Ich habe ja nicht einmal einen Arbeitsvertrag, vielleicht stehts da drin.

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Dazu aus: https://www.aktiv-online.de/ratgeber/fotos-am-arbeitsplatz-so-sieht-die-rechtliche-lage-von-arbeitnehmern-aus-3750

Grundsätzlich entscheidet der Chef, ob im Unternehmen fotografiert oder gefilmt werden darf oder nicht, denn er hat das Hausrecht. Man muss also immer vorher fragen, ob Aufnahmen erlaubt sind. Wer sich nicht daran hält, riskiert eine Abmahnung.
Oft sind solche Aufnahmen auch nicht so harmlos, wie es auf den ersten Blick wirkt. Häufig kann man darauf nämlich Betriebsgeheimnisse erkennen, beispielsweise eine Spezialmaschine im Hintergrund oder Kundendaten, die auf dem Computermonitor lesbar sind. Wenn solche Informationen im Internet oder bei der Konkurrenz landen, kann es großen Ärger geben. Selbst wenn der Chef Aufnahmen erlaubt, muss man also unbedingt darauf achten, dass darauf keine Interna zu erkennen sind.
Ich habe nicht einmal einen schriftlichen Arbeitsvertrag wo das drin stehen würde

Du hast dennoch einen Arbeitsvertrag abgeschlossen, es spielt keine Rolle, ob er aktuell noch nicht schriftlich existiert. Es gibt viele, sehr viele Dinge, die da auch nicht aufgeführt werden müssen, das regeln die Gesetze dann schon automatisch.

Vielleicht hast du es nur gut gemeint, aber ein wenig mehr Feingefühl wäre angebracht gewesen. Dann frag doch vorher, auch du möchtest bestimmt gefragt werden, wenn ein fremder Gast in deiner Wohnung fotografieren möchte.


fisch4709 
Beitragsersteller
 17.08.2022, 18:40

Wo steht das, dass ich fragen muss. Diesen Paragraph zeigst du mir mal.

Ah, ich habe einen Arbeitsvertrag abgeschlossen. Da wurde ich aber vorher nicht darauf hingewiesen, dass man nicht fotografieren darf.

Es spielt sehr wohl eine Rolle aob er aktuell noch nicht existiert. Wenn ich angenommen morgen den Arbeitsvertrag bekomme unterschreibe ich den mit morgigem Datum und nicht rückwirkend wo ich angefangen habe zu arbeiten.

Sollte da was drin stehen und ich bekomme den morgen, so gilt das Fotografieren für morgen. Warum sollte ich fragen, wenn das auch im Internet drin ist, kann ja jeder anschauen und es kann sich auch jeder kaufen.

Vor keinem einzigen Gericht würde der Arbeitgeber auch nur ansatzweise Recht bekommen. Ich darf alles fotografieren solange ich keine Firmengeheimnisse verletze, d.h. wenn z.B. Heinz Maier eine Maschine konstruiert und ich fotografiere diese Zeichnung und stelle es ins Internet, dann wäre das Urheberrechtsverletzung und ggfs. Verletzung von Firmengeheimnis. Woher ich das weiß, weil ich Medienwirtschaft studiert habe.

aber Produkte fotografieren, die ich käuflich erwerben kann, kann ich soviel ich möchte, solange ich nichts unterschrieben habe, dass ich garnix fotografieren dar, solange ich mündlich nicht belehrt wurde und solange in der Halle nicht ausdrücklich steht, fotografieren in dieser Produktionshalle strengstens verboten.

Wenn alle diese Bedingungen fehlen, könnte der Chef nicht einmal eine Abmahnung aussprechen. Er wird sofort vor dem AG verlieren. Auch wenn er die besten Anwälte schickt und wenn es 100 sind. All das wird ihm nichthelfen.

Der Richter oder die Richterin wird sofort schreiben, dass die Klage in Form der Abmahnung abgeweisen wird, da weder möndlich, noch schriftlich ein Fotografieverbot in der Produktionshalle ausgesprochen wurde. Selbst wenn er behauptet, dass er es mir gesagt hätte, so müsste der AG beweisen. Der Richter würde dann fragen, wenn das denn so wichtig ist, weshalb hat er auf der Türe oder in der Produktionshalle kein Schild aufgehängt, dass Fotografieren jeglicher Art verboten ist.

Es gibt ja auch Zeugen, sollte der AG eine Falschaussage machen und mehrere Zeugen sagen, dass sie ein Schild noch nie gesehen haben, könnte der Arbeitgeber wegen Prozessbetrug belangt werden.

Das geht bis zu einer Haftstrafe wenn man falsche Aussage macht.

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Wurdest du angeklagt: Wegen Industrie-Spionage? Wegen....irgendwas, was man überall kaufen und jedem erhältlich ist? Recht unwahrscheinlich. Deine Aussage.

Oder?


Jungleerika  17.08.2022, 00:56

Schau Dir die anderen Fragen des Users bezüglich Arbeit an, dann weist Du Bescheid... hahahaha

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sinarium841  17.08.2022, 01:16
@Jungleerika

Ich sehe nur: Eine. Und Die ist: Unbedeutend - da jede erklärende Begründung.

Und falls Sie recht hat, gibt es für dich keinen grundlegenden Grund. in dieser Firmazu bleiben. Aber: Ich halte diesen Vorwurf: Für vorgeschoben - warum auch immer. Industriespionage - in ....einer Firma, die.... ha-ha-ha.

Oder?

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fisch4709 
Beitragsersteller
 17.08.2022, 18:07
@Jungleerika

Was soll deine schwachsinnige, ja dumme und völlig unnötige Antwort. Blablabla, schau dir die anderen Fragen an...blablabla...das ist ein gute Frage net und nicht, ich schau mir mal die Fragen an. So heisst das nicht.

Wenn du keine Antwort hast, dann lass deinen unverschämten Kommentar bleiben, den kannst du dir sparen, sonst muss ich das melden.

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fisch4709 
Beitragsersteller
 17.08.2022, 18:16
@sinarium841

Bitte begründe, weshalb sie recht hat. Ich habe bis heute noch keinen schriftlichen Arbeitsvertrag. Kann sein, dass es da drin steht aber ich weiss es nicht und du weisst es offensichtlich auch nicht. Oder wie willst du das begründen, ohne dass mir zu Beginn des Arbeitsverhältnisser gesagt wurde, dass man da nicht fotografieren darf. Gestern wurde gesagt, dass man aufgrund der Vorkommnisse kein Handy in die Produktion mehr rein nehemn darf.

Da muss ich sagen, das war dann 1 Tag zu spät. und vor der halle oder in der Halle hängt auch kein Schild. Er hat zwar gesagt, ihr habt auch dafür unterschrieben. Mag sein, dass die anderen unterschrieben haben in ihrem Arbeitsvertrag. Ich habe noch keinen und habe ausser einem Personalfragebögen, wo nur SV-Ausweisnummer, Lohnsteuerklasse, Bankdaten Name etc. dran stand, nix unterschrieben.

Pech gehabt sage ich da. Generell muss immer ein hinweis da sein wenn Fotografieverbot herrscht. Z.B. bei Svarowski, da steht es dran und wird auch ausdrücklich hingewiesen.

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sinarium841  19.08.2022, 20:37
@fisch4709

Fakt 1: Du hast nichts in der Hand -keinen oder sonst irgendwas..

Fakt 2: Du kannst ja nicht ahnen, wessen Inhalt darin steht - denn du hast nichts.Einen Vertrag.

Fakt 3: Fotografie ist aufgrund "gewisser" Betriebs-Geheimnisse - Normal. Und Handy's können nun mal: Fotografieren.

Fakt 4: Ich war am ersten (!) Tag zu spät - Begrundung fehlt. Und was hat Das mit einem Schild "zu tun"?

Fakt 5: "Wer alles sin die "Anderen" , die etwas unterschrieben haben, in einen Arbeitsvertrag, in deren Besitz du noch nicht mal vorhanden bist?

Fakt 6 Wie willst du und unter Beweisdruck nachweisen können, daß man dich auf ein Fotografie-Verbot hingewiesen hat - unter Zeugen?

Sorry - klingt alles etwas "unwirsch", was du da von dir gibst. Aber erklär mal.

Oder?

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fisch4709 
Beitragsersteller
 17.08.2022, 05:31

Warum sollte ich angeklagt worden sein, das hat sie gesagt.

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fisch4709 
Beitragsersteller
 17.08.2022, 18:05

Meine Aussage ist wahrscheinlich. Schjliesslich habe ich das ja nicht gesagt, sondern die in der Abteilung. Warum sollte ich angeklagt werden. Ich habe ja nicht ein mal einen Arbeitsvertrag unterschrieben. Vielleicht steht es dort drin.

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