Wenn man in der Berufsschule schlechte Noten hatte, aber in der Abschlussprüfung der Ausbildung alles begstanden hat, bekommt man dann trotzdem Gesellenbrief?

7 Antworten

Wenn Du zur Prüfung zugelassen wirst, dann musst Du sie "nur" bestehen.

Wenn du trotz schlechter(er) Noten in der Berufsschule überhaupt zur Abschlussprüfung zugelassen wurdest und dann da bestehst, dann kriegst du natürlich den Gesellenbrief. Es gibt aber Regelgungen, nach denen zum Abschluss der Berufsschule ein gewisser Notenstand vorhanden sein muss, um überhaupt zur Prüfung zugelassen zu werden. So darf, soweit ich mich erinnere, z.B. kein Berufsschulfach mit der Endnote 6 abgeschlossen worden sein (auch wenn du in allen anderen Fächern 1er hast), eine einzelne 5 kann vorhanden sein, sofern ein Ausgleich durch bessere Noten in den anderen Fächern gegeben ist. 4er sind an und für sich kein Problem.

Bestanden ist Bestanden. Natürlich bekommst du den Gesellenbrief. Wenn deine Noten zu schlecht gewesen wären wärst du gar nicht zur Prüfung zugelassen worden.

Es zählt nur die bestandene Prüfung. Bei schlechten Noten kann es dir nur Passieren, das du zur Prüfung nicht zu gelassen wirst. Wenn dein Notenschnitt aussreicht. Bestanden ist bestanden.

berufschule hat wenig mit der prüfung zu tun. die macht in der regel die ihk oder die hkw. im auftrag der länder.

also gesellenbrief ist entscheident wobei oft eine anmeldenote mit einfließen kann.