Wenn man im ersten Halbjahr nicht versetzungsgefährdet war, kann man trotzdem noch sitzen bleiben?
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4 Antworten
Ja klar.
Wenn das 2. Halbjahr einfach so richtig schlecht lief. Es geht ja ums gesamte Schuljahr
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – 2 Staatsexamen
Ja sicher. Zum Schuljahr zählen beide Halbjahre, vor allen Dingen das 2., bei dem es um die Versetzung geht.
Das 1. Halbjahr ist ein Zwischenergebnis.
Ja natürlich, wenn sich im zweiten Halbjahr die Noten zu stark verschlechtern, kann man nicht versetzt werden.
Ja klar.