wenn man einen behinderten schein mit 50% hat, kann man dann rente beantragen?

9 Antworten

Zum einen gibt es keinen Behindertenschein und es gibt auch keine Prozente.

Wenn schon, dann einen Schwerbehindertenausweis und einen Grad der Behinderung ( GdB)

Rente beantragen kannst du jeder zeit.

Ob du aber auch rente bekommst ist ein andere Sache.

Und mit einem GdB von 50 bist du noch lange nicht Arbeitsunfähig.

Du kannst der Behinderung entsprechend immer nocht Jobs in Teilzeit annehmen.

Übrigens um in diesem Fall Rente zuerhalten benötigst du neben den Gbb von 50 auch noch bestimmte Merkzeichen wie z. B G, aG, BI und du musst 35 Versicherungsjahre haben. ( Langjährigeversicherter)


okieh56  23.08.2019, 23:20

Für die vorzeitige Altersrente für schwerbehinderte Menschen (nicht zu verwechseln mit der Altersrente für langjährig Versicherte) braucht man kein Merkzeichen, nur den GdB 50, das maßgebliche Alter (ab Geburtsjahrgang 1964 ab dem 62. LJ) und man muss die Wartezeit von 35 Jahren erfüllen. Arbeiten darf man trotzdem, ggf. mit Rentenkürzung, falls man die Hinzuverdienstgrenze von 6300 € im Jahr überschreitet.

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Du meinst den GdB 50 (50% gibt es nicht). Dein Schwerbehindertenausweis ist sicher nicht behindert, sondern du ;-)

Leider haben hier einige falsch bzw. nicht ganz korrekt geantwortet. So ist die Rechtslage:

  • Wenn du die Wartezeit von 35 Jahren erfüllst, kannst du mit 62 Jahren die Altersrente für schwerbehinderte Menschen beantragen (allerdings mit Abzügen mit 10,8%).
  • Ohne Abzüge ist diese Rente ab dem 65. LJ möglich.
  • Bei Geburtsjahren vor 1964 ist diese Rente ggf. schon früher möglich.
  • Eine frühere Rente ist nur bei Erwerbsminderung möglich.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Du kannst jederzeit Rente beantragen.

Also Erwerbsminderungsrente.

Ob du die auch bekommst, entscheidet die Rentenversicherung.

Du kannst immer eine Erwerbsminderungsrente beantragen. Für einen GdB von 50 bekommst du aber keine Rente. Da hätten sehr viele eine Rente.

wenn du die Voraussetzungen für die Altersrente erfüllst, ja warum nicht.

für die EM-Rente reicht ein Schwerbehindertenstatus aber alleine nicht aus.