Wenn man als Privatverkäufer bei ebay einmalig etwas verkauft und damit 600 Euro Gewinn macht, muss man das dann dem Finanzamt melden?
5 Antworten
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Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Recht, Steuererklärung
Verkauf von Privateigentum ist nur unter bestimmten Umständen einkommensteuerpflichtig. Siehe § 23 Absatz 1 Nr. 2 Einkommensteuergesetz.
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bei einmaligen Privatverkäufen muss man der Finanzbehörde nichts melden.
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Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Was heißt gemäß Deinem "Wissen" Gewinn?
Verkauf von privatem Eigentum ( Einzelverkauf ) unterliegt nicht der Steuerpflicht.
Siehe Link von PatrickLassan
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Erlös ist nicht gleich Gewinn. Wenn das 600 Euro wert war und du es zum selben Preis oder mehr erworben hast, wo hast du dann Gewinn gemacht?
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Nein....