Wenn ich meinen Bruder bei mir in der Wohnung nur für Post anmelden wollte, soll ich irgendwelche Kosten tragen?

5 Antworten

Hallo

Die Gesetzesänderung, gültig ab 01.11.2016
Seit Einführung des neuen bundeseinheitlichen Meldegesetz können für
"Scheinanmeldungen" Bußgelder von bis zu 50.000 Euro drohen.

Daher würde ich mir das gut überlegen.

Wo "Kein Kläger da kein Richter"  - Wenn es keiner bemerkt kommen da keine kosten auf dich zu.  - Die GEZ wird beispielsweise pro Haushalt bezahlt.

Ausnahme:  Kommst Du z.B. ins Hartz4 werden alle im Haushalt gemeldeten Personen berücksichtigt. Das heißt es können dadurch auch Kürzungen für dich Eintreten.

Aber Aufgrund der Hohen Geldstrafe würde ich mir das sehr gut überlegen.

Mfg

DeinRecht

Sofern Sie eine Wohnungsgeberbescheinigung leichtfertig ausstellen, kann das dratische Geldbußen für Sie zur Folge haben!


Mietern drohen 1000 Euro Strafe, wenn sie der Auflage nicht nachkommen.
Die maximale Strafe von 50.000 Euro wird nur verhängt, wenn ein Vermieter eine Gefälligkeitsbestätigung ausstellt, obwohl der Meldende dort gar nicht wohnt oder in Fällen, in denen Daten missbräuchlich verwendet werden.




Hallo,

das kann auch für dich Konsequenzen haben. Beziehst du z.B. Leistungen von der ARGE, dann gilt die Anmeldung deines Bruders in deiner Wohnung u.U. als "Bedarfsgemeinschaft" - sprich, dir könnten Leistungen gekürzt werden.

Außerdem muss dazu der Vermieter sein Einverständnis geben. Dieser könnte dann z.B. mehr Nebenkosten kassieren - egal ob dein Bruder tatsächlich dort wohnt oder nicht


Man meldet bei der Post keinen Briefkasten an.

Die Post schmeißt die Post in jeden Briefkasten der ordentlich beschriftet ist.

Wenn Dein Bruder den gleichen Nachnamen hat wie Du, und Du nur den Nachnamen am Briefkasten hast, dann musst Du gar nichts machen. Die Post kommt in 99% der Fälle an.

Einen Briefkasten muss man nicht anmelden. Auf den Briefkasten kannst Du schreiben, was Du willst.