Wenn ich erwischt wurde kann ich trotzdem weiter?

kevin1905  15.03.2022, 13:39

Minder- oder volljährig?

5 Antworten

Nein, kannst du nicht. Du musst die Bahn natürlich verlassen.


kevin1905  15.03.2022, 13:39

Warum heißt es dann erhöhtes "Beförderungsentgelt"?

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Kleckerfrau  15.03.2022, 13:44
@kevin1905

Es heißt wohl so, weil man bei Schwarz fahren mehr zahlt, als es Not getan hätte.Es ist auch Erschleichung von Leistungen... Sollen sie es Schwarzfahrer Geld nennen ?

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also ich weiß was davon das du weiter fahren kannst, zumind hatte ich das mal


BenjaminKnorr88 
Beitragsersteller
 15.03.2022, 13:21

Also darf man dann weiter

Fahren nach Dortmund

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hm, also ich würde erhöhtes Beförderungsentgelt so interpretieren dass man dann für die Strecke zahlt.... nur eben deutlich höher


Kleckerfrau  15.03.2022, 13:44

Falsch interpretiert...

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geheim007b  15.03.2022, 13:25

ok, in § 12 Eisenbahn-Verkehrsordnung steht "zurückgelegte" Strecke, hatte Strecke im hinterkopf. Also ab da nicht mehr, sprich aussteigen oder neues Ticket holen.

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BenjaminKnorr88 
Beitragsersteller
 15.03.2022, 13:25

Also darf ich das

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geheim007b  15.03.2022, 13:27
@BenjaminKnorr88

hab gerade nochmal geantwortet. Im Gesetz steht die Vergangenheitsform. Für diese Strecke gilt dann die Strafe.

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Nein, die schmeißen dich natürlich raus.

Du darfst nicht weiterfahren, außer du kaufst dir ein gültiges Ticket


BenjaminKnorr88 
Beitragsersteller
 15.03.2022, 13:20

Ohne Geld

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Patsaan  15.03.2022, 13:21
@BenjaminKnorr88

Ja, ohne Geld lol ^^

Sonst würdest du ja nochmal schwarzfahren, dann könntest du die nächste Anzeige bekommen.

Bedenke ab 3 x Schwarzfahren gibts unter Umständen Knast : )

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number11  15.03.2022, 13:25
@BenjaminKnorr88

Ja, Zugfahren kostet Geld. Wenn du kein Geld hast, kannst du keinen Zug fahren. Das ist doch eigentlich sehr logisch?

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Wenn du ohne Fahrausweis angetroffen wirst, verlässt du am nächsten Bahnhof den Zug. Wie du dann weiter kommst, ist dein Problem.