Wenn ich ein KFZ für 1 - 2 Jahre abmelde, der TÜV aber auch noch frisch ist, muß ich nach den 2 Jahren trotzdem wieder zum TÜV?
Kann der TÜV die 2 Jahre nicht ruhen, das KFZ wird ja nicht bewegt - kein Verschleiß?
Es handelt sich um ein Motorrad, was auch in der "Ruhezeit" ständig unter Kontrolle ist.
5 Antworten
Natürlich. Für den Tüv zählt nur die Zeit. Ob das Fahrzeug bewegt wird oder sich die Reifen platt steh, ist da ziemlich egal. Auch im Stand entstehen schäden. Zusätzlich altern Reifen und Gummis auch wenn das Fahrzeug nicht bewegt wird.
Die HU Frist verlängert sich nicht durch Abmeldung
Muss trotzdem erneuert werden. Kann ja auch in einem anderen Land angemeldet sein, wo es kein TÜV gibt. Ausserdem kann es auch Standschäden geben.
2 Jahre sind abgelaufen neuer Tüv da kennen die keine Gnade, rosten tut er trotzdem auch die Stoßdämpfer werden weiterbelastet
Verschleiß kann ja dennoch durch Wind und Wetter, Marderschaden etc entstehen
Sorry, das Motorrad hat eine Garage, die Reifen sind neu. Was fehlt noch?