Wenn Einkommen, als Selbstständiger nicht ausreicht, kann man für die Krankenkasse Hilfe vom JC erhalten ohne Aufstockung, oder per Bürgergeld Aufstocken?

2 Antworten

Grundsätzlich spricht eine Selbständigkeit nicht dagegen Bürgergeld zu beantragen und ggf. auch zu erhalten.

, oder ist das was anderes als Unternehmer?

Selbstverständlich. Als Unternehmer gibt es z.B. keine Lohnabrechnungen.

Bedürftigkeit ist ggf. anhand der Geschäftsunterlagen G+V usw. nachzuweisen.

.

U.U. könnte die Suche nach einer abhängigen Beschäftigung Ziel sein um die Bedürftigkeit zu beenden,


Inkognito-Nutzer   31.08.2024, 00:01

Danke ... und meine erste Frage?

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Inkognito-Nutzer   31.08.2024, 00:24
@GutenTag2003

Danke.
Ich ruf am Montag mal beim JC.
Dir ein schönes Wochenende.

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Auch wenn Du eigentlich nur um Deine KV besorgt bist, müsstest Du einen vollständigen Antrag abgeben. Bei Selbständigen wird auch eine Prognose zum Einkommen aus selbständiger Tätigkeit angefordert (Vorläufe Anlage EKS für die nächsten 6 Monate ab Antragsmonat).

Bist Du gesetzlich Krankenversichert, wird unterschieden nach aufstockender Leistung (wenn Du zum Beispiel nur noch Leistungen für einen Teil der Miete brauchst) oder Hilfebedürftigkeit wegen Krankenvericherung. Lasse Dir in diesem Fall von Deiner Krankenkasse den Beitrag bescheinigen der bei freiwilliger Versicherung zu zahlen wäre. Gibt diesen Nachweis dem Jobcenter. Die kümmern sich um den Rest.

Bist Du privat Versichert lasse Dir bitte von der Versicherung den Beiträge für den sogenannten Basistarif bescheinigen. Die Versicherer erhalten dann vom Jobcenter den halben Basistarif. Du musst aber nicht die andere Hälfte zahlen. Der halbe Basistarif entspricht in Ungefähr dem Satz einer freiwilligen gesetzlichen KV.

Da der Betrag wie erwähnt nur direkt an die Versicherung gehen darf, bitte auch die Bankverbindung und den Verwendungszweck mit angeben.

Woher ich das weiß:Recherche

Inkognito-Nutzer   31.08.2024, 12:08

Danke.
Ich bin Gesetzlich versichert, habe den günstigsten Tarif genommen, ohne Zusatz und ohne Krankengeld.
Ich bin erst seit dem 01.07 Selbstständig.
Wird dann das Brutto Einkommen berechnet vom letzten und diesen Monat, und dann berechnet, was ich an Anspruch/Zuschuss erhalte?

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Nixplan0815  01.09.2024, 04:12
@Inkognito-Beitragsersteller

Wenn Du gesetzlich versichert bist und einen Anspruch Bürgergeld haben solltest wird die freiwillige Leistung abgelöst durch die normale gesetzliche Versicherung welche das Jobcenter auch bezahlt.

Sofern Du nur leicht drüber bist wärst Du allerdings wieder in der freiwilligen Versicherung. Da gilt wieder was ich zuvor schrieb. Dein Einkommensüberhang würde dann auf die Leistungen für KV/PV angerechnet. Quasi wie bei einer aufstockenden Leistung. Ich hoffe ich konnte es verständlich erklären.

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