wenn ein Mörder seine tat beichtet, was heisst das für den Pfarrer?

14 Antworten

Hi Supernova2012,

... Aussagen, Auskünfte und Informationen braucht ein "Geistlicher" grundsätzlich gegenüber staatlichen Organen nicht weiterzugeben, sofern er diese Dinge in seiner Eigenschaft als "Geistlicher" erfahren hat. Von dieser Eigenschaft kann man eigentlich grundsätzlich ausgehen :-)

Im Strafverfahrensrecht hat ein "Geistlicher" keine strafrechtlichen Folgen zu fürchten, denn er kann sich immer gemäß § 53 Abs. 1 Nr. 1 StPO auf (s)ein Zeugnisverweigerungsrecht aus beruflichen Gründen berufen. Dieses Recht besteht auch, wenn der "Beichtende" den Geistlichen von seinem Beichtgeheimnis entbunden hat.

Somit bleibt festzuhalten, dass "Geistliche" immer schweigen müssen, wenn ihren Ohren was zu Ohren gekommen ist.

Unter http://www.dbk.de/imperia/md/content/schriften/dbk5.arbeitshilfen/ah_222.pdf wurde den Geistlichen ein juristischer Leitfaden zur Verfügung gestellt.

IdS

MrDirekt


LeaderG  11.02.2010, 18:26

Gute antwort, DH von mir. Aber bei noch bevorstehenden Taten gilt das meines Wissen nach nicht, richtig?

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MrDirekt  11.02.2010, 19:38
@LeaderG

Nun LeaderG,

... § 139 Abs 2 StGB (Straflosigkeit der Nichtanzeige geplanter Straftaten) sagt grundsätzlich Straflosigkeit den Geistlichen zu, wenn sie von (geplanten) Straftaten gem. § 138 StGB (Mord ist da mit aufgeführt) in ihrer Eigenschaft als "Geistliche" erfahren und dies "nicht anzeigen".

Selbst wenn der Geistliche sprechen könnte/dürfte, er darf es nicht. Macht er es doch, so verliert er seinen "Job" um es mal direkt auszudrücken.

IdS

MrDirekt

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LeaderG  11.02.2010, 22:23
@MrDirekt

Na dann hast du wohl mein wissen erweiter :D

Nachgeguckt, stimmt so. Und jetzt gibts den DH, hatte ich vorhin vergessen^^

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Still schweigen! Er darf nie jemanden was sagen!

Priester, Beichtvater: Diese Berufsgruppe hat das Zeugnisverweigerungsrecht. Das bedeutet, dass die Aussage vor Gericht verweigert werden kann. Aber selbstverständlich darf die Straftat angezeigt werden. Der Straftäter hat keine Möglichkeit eine solche Strafanzeige zu verhindern oder im nachhinein juristisch anzugreifen.

Verwandte, Verschwägerte, Verlobte, usw. haben dieses Zeugnisverweigerungsrecht ebenfalls.

Der o. g. § 203 des Strafgesetzbuches, der es unter Strafe stellt Privatgeheimnisse zu verraten, nennt keine Priester. Diese werden daher nicht angeklagt, wenn sie z. B. Straftäter, die sich ihnen im Beichtstuhl offenbart haben anzeigen.

Also aus Sicht der Kirche, darf er es nicht weitererzählen. Aus rein strafrechtlicher sich, darf er es schon, kann aber nicht dazu gezwungen werden (im Gegensatz zu Ärzten, Anwälten oder ähnlichen Berufsgruppen,die ggf. bestimmte Dinge für sich behalten müssen)

Dann gerät der Pfarrer in keinerlei Schwierigkeiten. Strafrechtlich braucht er es niemandem sagen und klerisch darf er es nicht, wegem dem beichtgeheimnis. Gleichwohl widerspricht dies dem 5. Gebot


Reiswaffel87  10.02.2010, 20:31

Das heißt nur, dass er strafrechtlich nicht in Schwierigkeiten gerät. Für ihn selbst gilt das noch lange nicht.

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er darf damit nicht zur polizei gehn.und achja wenn man von der polizei verfolgt wird kann man in die kirche gehen denn da drin dürfen sie einen nicht festnehmen und dich auch nicht rausholen außer der hausherr erlaubt das aber das darf er eig auch nicht.also fals ich mal verfolgt werde renn ich in die kirche :D


Volker13  10.02.2010, 20:29

Völliger Blödsinn!

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