Wenn ein angeleinter Hund einen nicht angeleinten beißt hat dann der Besitzer des nicht angeleinten Hundes die Schuld?

9 Antworten

Der Halter eines großen Hundes muss seinen Hund aber bei jeder aufkommenden Situation im Griff haben können...

man muss doch schon ein wenig auf seinen eigenen Hund Aufpassen deshalb hab ich meinen Rotweiler immer an der Leine. Die kleinen Hunde Provozieren es ja schon das mein Hund angreift.

Selbstverständlich gehört dein Rottweiler auf vielen öffentlichen Wegen, Parks und Plätzen an die Leine.

Du solltest dich vor deinen Rotti stellen und es zu verhindern versuchen, dass "die kleinen Hunde" deinen Rotti provozieren.

Du darfst deinen Hund nicht beißen lassen; du musst es zu verhindern wissen!

Ja, es stimmt... Viele dumme Zweibeiner finden es sogar lustig wenn ihr Hündchen andere große Hunde anmacht - das erlebe ich schließlich ständig...

Aber glaube mir, ich bin gefährlicher für den kleinen provozierenden Hund und seinen Halter als mein GSS es jemals sein könnte...

Sieh zu, dass dein Hund sich nicht provozieren lässt und übernimm du den Job deinen Hund zu "verteidigen"...

 Alles andere endet böse, oft sogar sehr böse


wotan0000  04.06.2015, 07:06

**Viele dumme Zweibeiner finden es sogar lustig wenn ihr Hündchen andere große Hunde anmacht**

und spielen mit dem Leben ihrer Zwerge :-(

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20amigo14  04.06.2015, 09:20
@wotan0000

ja wotan, leider ist das so... Ganz besonders schlimm finde ich so Sprüche: sieh mal, der kleine Hund hat gar keine Angst vor dem Großen... jetzt sagt er dem Großen mal richtig die Meinung und bis der Große sich mal bewegt hat, ist der kleine Hund schon wieder weg...

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Wenn Dein Hund an der Leine lief, und ein freilaufender Hund ihm zu nahe kommt, so dass Dein Hund ihn angreift, so trägt zwar der Halter des Andern die Hauptschuld. Aber auch Du bist nicht ganz unschuldig. Ich hätte den anderen Besitzer aufgefordert, seinen Hund anzuleinen, und wenn dieser der Aufforderung nicht gefolgt wäre, meinen Hund auch frei gelassen. Auf diese Art wäre normalerweise nichts passiert...voraus gesetzt, dass Dein Hund gut sozialisiert ist.

Allerdings würde ich Dir dringen empfehlen, Deinem Rotti einen Maulkorb anzulegen und eine Hundeschule zu besuchen. Denn normalerweise greift ein so grosser Hund keinen Kleinen an. Ich hab selber einen grossen Mastiffmischlings Rüden, in der Zwichenzeit über 14 Jahre alt, und hatte noch NIE mit kleinen oder jungen Hunden ein Problem...weder an der Leine noch wenn er frei ist.


Haglaz  04.06.2015, 09:55

Mit Verlaub, das ist Unsinn. Das ist gänzlich anders im BGB geregelt, nämlich die Gefährundshaftung des Tierhalters. Ob dann der Halter des unangeleinten Tieres eine Mitschuld trifft, ist dann wiederum eine andere Frage, die größere Quote trifft jedoch den Halter verschuldensunabhängig.

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xttenere  04.06.2015, 13:13
@Haglaz

Verzeihung: BGB= Bundesgesetzbuch?

Sorry, bin Schweizer....

bei uns wäre der Halter des freilaufenden Hundes haftbar, insofern an diesem Ort Leinenzwang herrscht...anderen Falls der Hundebesitzer des Hundes, welcher gebissen hat.

Ich habe mich nicht auf das Gesetz berufen, weil ich mit Euren Gesetzen nicht vertraut bin, sondern auf das Verhalten der Hunde, resp. deren Besitzer.

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xttenere  04.06.2015, 15:28
@Haglaz

Danke für Deine genaue Erklärung.

Allerdings ist mir in diesem Falle schleierhaft, warum Deutschland nicht die obligatorisch Haftpflicht für Hundehalter einführt.

Bei uns ist diese seit Jahren Pflicht...d.h. man darf und kann ohne Nachweis dieser weder einen Hund anmelden in der Wohngemeinde, was übrigens auch vom Gesetzt vorgeschrieben ist, noch einen Hund halten....genau so, wie Erziehungskurse für JEDEN neuerworbenen Hund obligatorisch sind...egal, ob es Dein 1. oder Dein 5. Hund ist.

Sag jetzt nichts, ich weiss, wir sind ein Land voller Gesetzte und Paragraphen....hat aber manchmal auch sein Gutes.

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Haglaz  04.06.2015, 15:48
@xttenere

Grundsätzlich ist es erstmal jedem sein Problem, wenn ein Tier einen Schaden von mehreren tausend Euro anrichtet. Das Risiko besteht ja auch bei anderen Dingen.

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xttenere  04.06.2015, 15:57
@Haglaz

dann ist mir das Obligatorium einer Haftpflichtvers. schon lieber...sonst kann der Geschädigte unter Umständen auf sein Geld verzichten.......

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Ob es Dir jetzt passt oder nicht;;; bei einer Beißerei muß immer derjenige Halter zahlen, dessen Hund zugebissen hat. Egal ob angeleint, oder nicht. Ist zwar eine total bescheuerte Regelung, aber leider eine Tatsache. Bei stark frequentierten Gassiwegen nehme ich eine Reitgerte mit, die lässt sich prima zum Abwehren einsetzen. Aber wenn ich es irgendwie vermeiden kann, geh ich lieber diesen ahnungsbefreiten Hundebesitzern aus dem Weg. Mir fällt dazu immer der Satz von M.Rütter ein : Der tut nix, der will nur spielen !!! Bin zwar kein MR Fan, aber wo er Recht hat , hat er recht.


phillipphartman  04.06.2015, 03:38

So stimmt das aber auch nicht immer. Ich habe schon einige ähnliche Situationen mitbekommen in den nicht unbedingt der zahlen muss der zu gebissen hat. Ist genau wie mit dem Spruch " Wenns Hinten knallt gibt es vorne Geld"  Wenn der Vordermann absichtlichen den Unfall provoziert darf er auch Blechen. So ist es auch bei den Hunden, ist der andere Hund dafür bekannt agressives oder provozierendes Verhalten zu zeigen, und hält sich dennoch nicht im WIrkungsbereich seines Besitzers auf bzw er lässt ihn sich dieser Lage bewusst nicht unter seiner Kontrolle ist es das selbe Prinziep.

Nun gilt es aber dies noch zu beweisen. Im algemeinem gilt auch die Leinenpflicht doch wenn der Andere sagt er war an der Leine und du sagst war er nicht steht immer noch AUssage gegen AUssage.

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Eine Verschuldensfrage wird vorliegend gar nicht gestellt. Der Halter des Tieres haftet verschuldensunabhängig (=Gefährdungshaftung).

Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.“, § 833 S. 1 BGB. http://dejure.org/gesetze/BGB/833.html

Wenn ein unangeleinter Hund auf euch zu kommt, ist der andere Besitzer Schuld. Fertig Er ist für seinen unangeleinten Hund verantwortlich, und außerdem sollten doch jeder Hundebesitzer wissen. Das angeleinte hunde immer einen Grund haben. Seines Krankheit, Verunsicherung, läufig oder sonst was. Schließlich sind die meisten Hunde sehr eingeschränkt an der Leine. Zudem solltest du lernen, wie du an der Leine freilaufende Hunde fern hältst. Dazu kannst du Wasserflaschen hernehmen oder aber doch groß machen. Ohne genaue Situationsbeschreibung, ist das ganze schwierig zu beurteilen.


BenniXYZ  04.06.2015, 12:20

Nix mit fertig, das fällt unter Gefährdungshaftung, da wird keine Schuldfrage gestellt. Rechtlich gesehen. Versteht blos kein Mensch.

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