Wenn ein 13 Jähriger eine Bank überfällt muss er dann ins Gefängnis?

7 Antworten

Paragraph 19 StGB: Schuldunfähig ist, wer bei Begehung der Tat noch nicht vierzehn Jahre alt ist.

Gefängnis wirds nicht werden aber auf deine Eltern warten Konsequenzen, genau wie auf dich vermutlich langwierige psychologische Betreuung.

Mit 13 kannst du noch nicht verurteilt werden, das Jugendamt nimmt deine Eltern sehr genau unter die Lupe und du wirst weit weg in eine Einrichtung gebracht.

Nein, aber in ein Heim. Er ist nicht strafmündig

Nein muss er nicht, er ist nicht er ist nicht deliktsfähig bzw voll strafmündig


furbo  06.12.2020, 17:15

Deliktfähig ist er schon (vgl. § 828 BGB).

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Nein. 13jährige sind nicht schuldfähig.