Wem gehört das Strandgut?

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Ich glaube mich zu erinnern, daß angeschwemmtes Gut, von z.B. versunkenen Schiffen, demjenigen gehört, der es am Strand findet und wegträgt! Sollte es ein Privatstrand sein, natürlich nicht. Dann gehört es dem Strandbesitzer. Es gehört aber keinesfalls mehr dem ursprünglichen Besitzer... Eher - bei antiken Dingen z.B. - dem Staat.


Priincessiin 
Beitragsersteller
 16.09.2010, 21:42

Dankee. (:

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Ihr täuscht euch...Ich bin Seemann..angeschwemmtes Strandgut muß dem Eigentümer auf Verlangen ausgehändigt werden.Bei Nichtachtung ist das Plünderung..Und Strafbar

Wenn ihr es gestern hattet, müsstest du es wissen.

ich gehe eigentlich davon aus, dass es dem finder gehoert...