Wem gehört das Auto nach plötzlichen tot?

8 Antworten

Erstmal mein Beileid.

Für Deinen Fall gibt es ein Urteil:

Landgericht Coburg am 12. November 2013 (AZ: 22 O 68/13)

Das Auto gehört zur Erbmasse, also nicht Dir.

Wenn du nicht nachweisen kannst, das dir das Auto geschenkt wurde und alle Papiere auf deinen Freund laufen, gehört es in die Erbmasse.

Was allerdings dir gehört, ist die einfache Wohnungsausstattung, sofern es Sachen des täglichen Bedarf sind und du schon seit längeren mit deinem Freund zusammengelebt hast, so das davon auszugehen ist, das einige Sachen zusammen angeschafft wurden. Also Bett, Schränke, Kühlschrank, Waschmaschine, Fernseher, PC sofern nur einer da ist....


Tessaa95 
Beitragsersteller
 23.11.2020, 20:34

Was wenn man es umschreiben würde? Also jetzt noch?

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BenniXYZ  23.11.2020, 21:17
@Tessaa95

Das solltest du sowieso schnellstens tun. Du hast alle erforderlichen Papiere. Und es gilt auch ein mündlicher Kaufvertrag.

Vor allem solltest du dir die Schadenfreiheitsklasse übertragen lassen. Frag deinen Vermittler. Das geht mit einem Formular, welches sich TB28 nennt. Dir können so viele schadenfreie Jahre übertragen werden, wie du einen Führerschein hast.

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Fraganti  23.11.2020, 21:37
@BenniXYZ

Dann wird sie eine Strafanzeige wegen Unterschlagung erhalten, wenn nicht gar Diebstahl. Dann wird auch nicht mehr nur die Herausgabe des Wagen eingeklagt, sondern auch noch die Wertminderung durch einen weiteren Haltereintrag.

Mit dem TB28 überträgst DU DEINE Prozente auf eine verwandte Person, die bereits vorher das Fahrzeug fuhr. Er war aber nicht verwandt mit ihr und er kann auch nichts mehr übertragen. Die Prozente sind ebenfalls Bestandteil der Erbmasse und nur die Erben haben einen rechtlichen Anspruch darauf.

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BenniXYZ  23.11.2020, 21:43
@Fraganti

Na wieso? Sie waren Lebenspartner und er hat ihr den Wagen geschenkt. Das ist völlig legal.

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Fraganti  23.11.2020, 21:46
@BenniXYZ

Ich hoffe, dass du die finanzielle Haftung übernimmst, wenn sie dank deiner Ratschläge voll auf die Schnauze fällt.

@Fragesteller, hol dir anwaltlichen Rat, wenn du den Wagen nicht abgeben willst.

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BenniXYZ  23.11.2020, 21:49
@Fraganti

Du machst mir theoretisch Angst. Schau dich mal bitte in der Praxis um. Und gerne auch etwas kundenfreundlicher. Danke.

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Wenn die Papiere nicht auf dich umgeschrieben sind, dann fällt das mit in die Erbmasse rein und gehört den Erben in der nächsten Linie (was wohl die Eltern wären). Die Aussage "hat er mir aber geschenkt" ohne Umschreibung wird nicht ausreichend beweisbar sein


Tessaa95 
Beitragsersteller
 23.11.2020, 20:34

Was wenn man es umschreiben würde? Also jetzt noch?

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LePetitGateau  23.11.2020, 20:35
@Tessaa95

Da du nicht der Halter ist, kannst du das selbstverständlich nicht. Wäre ja noch lustiger, wenn ich mir Papiere klaue, sie einfach umschreiben lasse und dann wäre das Auto mein Eigentum. Nenene, das muss vom Halter vorgenommen worden bzw. mit Vollmacht. Und Scherzkeks: Das Datum der Ummeldung steht ja natürlich drauf, also überleg gar nicht erst etwas zu fälschen, sonst läuft dann demnächst ein Strafverfahren gegen dich (ich warne nur vorab, falls du auf Ideen kommst)

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Wenn du die Schenkung nicht nachweisen kannst, geht das Auto in die Erbmasse.

Das fließt in die Erbmasse, wenn du nichts schriftliches hast und du nicht eingetragen bist in den Papieren.


Tessaa95 
Beitragsersteller
 23.11.2020, 20:33

Was wenn man es umschreiben würde? Also jetzt noch?

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Katze765  23.11.2020, 20:44
@Tessaa95

Ich denke nicht, dass es so klappt. Das hättet ihr machen müssen, bevor er verstorben ist.

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