Wem gehört das Auto nach plötzlichen tot?
Hallo zusammen, mein Partner ist vor ein paar Tagen verstorben. Jetzt kommen aber leider Streitigkeiten auf, so wie es leider immer üblich ist.
Mein Freund hat mir sein Auto geschenkt, aber ich habe nichts schriftliches sondern nur die Papieren hier (Auto, Fahrzeugschein + Fahrzeugbtief). Die Mutter von ihm hat keine Erbschaft über das Auto. Nur über die anderen Gegenstände wie Haus.
Jetzt ist die Frage, wem das Auto tatsächlich jetzt gehört. Mir oder der Mutter? Sie geht sonst zu einem Rechtsanwalt und möchte vor Gericht.
Mich hoffe einer kann mir weiterhelfen.
Danke und viele Grüße
7 Antworten
Wenn du nicht nachweisen kannst, das dir das Auto geschenkt wurde und alle Papiere auf deinen Freund laufen, gehört es in die Erbmasse.
Was allerdings dir gehört, ist die einfache Wohnungsausstattung, sofern es Sachen des täglichen Bedarf sind und du schon seit längeren mit deinem Freund zusammengelebt hast, so das davon auszugehen ist, das einige Sachen zusammen angeschafft wurden. Also Bett, Schränke, Kühlschrank, Waschmaschine, Fernseher, PC sofern nur einer da ist....
Das solltest du sowieso schnellstens tun. Du hast alle erforderlichen Papiere. Und es gilt auch ein mündlicher Kaufvertrag.
Vor allem solltest du dir die Schadenfreiheitsklasse übertragen lassen. Frag deinen Vermittler. Das geht mit einem Formular, welches sich TB28 nennt. Dir können so viele schadenfreie Jahre übertragen werden, wie du einen Führerschein hast.
Dann wird sie eine Strafanzeige wegen Unterschlagung erhalten, wenn nicht gar Diebstahl. Dann wird auch nicht mehr nur die Herausgabe des Wagen eingeklagt, sondern auch noch die Wertminderung durch einen weiteren Haltereintrag.
Mit dem TB28 überträgst DU DEINE Prozente auf eine verwandte Person, die bereits vorher das Fahrzeug fuhr. Er war aber nicht verwandt mit ihr und er kann auch nichts mehr übertragen. Die Prozente sind ebenfalls Bestandteil der Erbmasse und nur die Erben haben einen rechtlichen Anspruch darauf.
Wenn die Papiere nicht auf dich umgeschrieben sind, dann fällt das mit in die Erbmasse rein und gehört den Erben in der nächsten Linie (was wohl die Eltern wären). Die Aussage "hat er mir aber geschenkt" ohne Umschreibung wird nicht ausreichend beweisbar sein
Da du nicht der Halter ist, kannst du das selbstverständlich nicht. Wäre ja noch lustiger, wenn ich mir Papiere klaue, sie einfach umschreiben lasse und dann wäre das Auto mein Eigentum. Nenene, das muss vom Halter vorgenommen worden bzw. mit Vollmacht. Und Scherzkeks: Das Datum der Ummeldung steht ja natürlich drauf, also überleg gar nicht erst etwas zu fälschen, sonst läuft dann demnächst ein Strafverfahren gegen dich (ich warne nur vorab, falls du auf Ideen kommst)
Das fließt in die Erbmasse, wenn du nichts schriftliches hast und du nicht eingetragen bist in den Papieren.
Wenn du nicht beweisen kannst das er dir das Auto geschenkt hat und alle Papiere auf seinen Namen sind dann wirst du da wenig Chancen haben.
Vermutlich wird sie recht bekommen wenn sie seine Erbin ist und du die (sorry) vermutliche Schenkung nicht beweisen kannst
Was wenn man es umschreiben würde? Also jetzt noch?