Wem gehören eigentlich die Vögel?

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Wem gehören eigentlich die Vögel?

Dazu musst Du anhand der konkreten Tierart unterscheiden:

 

(1) Ist es eine Vogelart die laut Bundesjagdgesetz zum Wild gerechnet wird? Dann gilt Folgendes:

Wild (siehe §2 BJagdG) ist per Definition herrenlos. Es gehört also niemandem (in dem Sinne, dass auch niemand dafür verantwortlich ist, wenn die Tiere irgend einen Schaden verursachen).

Aber nicht jeder darf sich Wild aneignen. Das ist nur den Jägern vorbehalten.

Wenn Du Dir Wild aneignest, dann übst Du damit faktisch die Jagd aus. Wenn Du dazu keine entsprechende Erlaubnis hast (keinen Jagdschein und/oder keine Jagderlaubnis am entsprechenden Ort), dann begehst Du damit Wilderei, eine Straftat (§292 Strafgesetzbuch).

 

(2) Es ist kein Wild im Sinne des Bundesjagdgesetzes? Dann gilt das Tierschutzgesetz.

Das bedeutet, Du darfst die Tiere ebenfalls nicht einfach mitnehmen, weil Du damit gegen §1 des Tierschutzgesetzes verstösst.

Da steht:

Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.

Das würdest Du aber, wenn Du ein wild lebendes Tier einfach einfängst. Es leidet in Gefangenschaft. Somit: Ebenfalls verboten.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Jäger
Von Experte Waldmensch70 bestätigt

§ 960, Abs. 1 Satz 1 BGB müsste das bestimmen:

Wilde Tiere sind herrenlos, solange sie sich in der Freiheit befinden.

Tiere in der freien Natur gehören niemanden. Nicht der Regierung und auch nicht dir nur weil du sie gefunden hast. Du hast kein Recht die Tiere einfach dein Eigen zu nennen. Allein schon das sich dir diese Frage stellt ist traurig.

Nein Tiere aus der Natur gehöhren niemanden und deshalb darf auch niemand Sie einfach aus der Natur nehmen. Ausnahme wenn Sie krank sind.

Manche Tiere darfst du ohne behördliche Genehmigung nicht einmal anfassen, nämlich besonders geschützte, vom Aussterben bedrohte Tierarten.