Wem gehören die Kirschen 🍒?
Hallo. Ich hätte mal nh Frage
Mein Mann,Ich und unsere Tochter (2Jahre alt) wohnen in einem Mehrparteienhaus.
Insgesamt wohnen 3 weitere Leute im Haus.
Eine davon ist eine 75 verbitterte Omi die alles was Glücklich sein verursacht im Keim ersticken will.
Wir haben einen gemeinsamen Garten den jeder nutzen kann.
Dort steht auch ein Kirschbaum (wohl seit 1960). Diesen hat sie gepflanzt.
Sie hat ihre Wohnung gekauft und wir wohnen zur Miete.
Unsere Tochter hat Kirschen gepflückt und gegessen. Nun möchte sie mich und meinen Mann wegen Diebstahl anzeigen.
Wie ist da die Rechtslage da es ein gemeinsamer Garten ist?
Woher soll man wissen das sie den Baum vor 50 Jahren wirklich gepflanzt hat, Beweise gibt es ja dafür nicht Mal😂
Ich wäre dankbar um eine liebe antwort!
wer macht im herbst die blätter weg?^^
Der Gärtner für den jeder Mieter Geld zahlt
7 Antworten
Es wird voraussichtlich nie eine Diebstahlsanzeige geben, weil die Polizei diese erst gar nicht aufnehmen würde (geringfügigkeit). Die Polizei würde hier das öffentliche Interesse verneinen und auf den Privatklageweg verweisen.
Bei einer oder 2 Kirschen würden auch erwachsene straffrei ausgehen,
Kinder unter 14 sind strafunmündig, da kann eh nichts passieren und Eltern könnten höchstensfalls dann rechtliche Probleme bekommen, wenn sie dies begünstigen. z.B. sagen nimm dir Kirschen oder gar den Zweig runterziehen.
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In der Rechtslage ist es kompliziert
Wenn im Mietvertrag nicht geregelt ist, unterscheidet man
- Gemeinschaftsgarten
- Gartenmitbenutzung
Hier klingt es für mich nach Gartenmitbenutzung und dann gehören die Kirschen dem Vermieter.
Wer den Baum wann gepflanzt hat spielt keinerlei Rolle dabei.
Die Anzeige wird in´s Leere laufen, weil die Staatsanwaltschaft so etwas wegen Geringfügigkeit niederschlagen wird.
Ihr könnt ja zum Spaß mal rein schauen in diese Kirschen.
Es würde mich wundern, wenn in irgendeiner Kirsche kein Wurm drin ist.
Kirschfruchtfliegen und Kirschessigfliegen lassen grüßen.
Oder wird der Baum etwa gespritzt?
Was macht denn die Omi mit den Kirschen? Selber ernten oder sowieso hängen lassen?
Wenn sie nicht will, daß Kirschen "geklaut" werden, dann darf sie auch keinen rein lassen in den Garten.
Süßkirschen sind ein unwiderstehlicher Anziehungsgegenstand.
Das mit dem Verzehrverbot hat ja schon bei Adam und Eva nicht funktioniert.
Unabhängig davon wem die Kirschen gehören ist das Kind weder strafmündig noch deliktfähig und ihr als Eltern habt wohl kaum die Aufsichtspflicht verletzt, wenn ihr das zweijährige Kind im abgetrennten Garten spielen lasst.
Die Dame kann es gerne VERSUCHEN Anzeige gegen das Kind zu erstatten... das wird nicht zu dem von ihr gewünschten Erfolg führen. (Welcher auch immer das sein mag...)
Der Garten ist von allen Wohnungen die im Haus sind frei nutzbar und jeder darf zu jeder Zeit drauf und machen was er möchte. Jedoch möchte sie jedem verbieten der dort wohnt Kirschen zu essen😂
Darf sie mich denn anzeigen wenn ich eine Kirsche esse?
Wenn der Baum auf dem gemeinsamen Grund steht, gehört der Baum dem Grundbesitzer.
Normalerweise sind die Leute froh, wenn die Kirschen abgeerntet werden.
Trefft eine Regelung darüber wie die Pflege und die Ernte zu laufen hat
so schauts aus, und das ist auch eindeutig
Der Gärtner für den jeder Mieter Geld zahlt
Auch wenn der Baum auf dem gemeinsamen Grund steht so hätte die Dame einen Nießbrauch für den Baum eintragen lassen können.
Hat sie aber offensichtlich nicht, da die Pflege des Baums auch auf die Gemeinschaft umgelegt wied
ihr solltet aber schon respektieren dass die Frau eine besondere Bindung an den Baum hat.
man wird alles mit so einem Baum und fühlt mit
Kann ich zwar schon mitgehen...
Wenn die Tochter (2 Jahre alt!) da aber eine Handvoll Kirschen gemampft hat wird diese Bindung wohl kaum zerstört werden ... ;o)
Da bin ich doch bei dir - mit Anzeigen für der gesamten Mieterschaft macht's dir Dame einen aber nicht wirklich leicht...
Unsere Tochter hat Kirschen gepflückt und gegessen. Nun möchte sie mich und meinen Mann wegen Diebstahl anzeigen.
Dann lasse sie mal machen.
Die Frage wäre zu klären:
- Was bedeutet "gemeinsame Nutzung"?
- darf ein Baum gesetzt werden?
- darf Gemüse angepflanzt werden?
- gibt es zugeordnete Parzellen?
Zur Tat:
Unsere Tochter hat Kirschen gepflückt und gegessen.
unsere Tochter (2Jahre alt)
Mit 2 Jahren ist sie alles andere als strafmündig. Also locker bleiben
Um die Fragen zu beantworten:
Was bedeutet "gemeinsame Nutzung"?
Es ist eine große Wiese wo jeder Mieter drauf darf und freien Zugang durch den Keller hat und eben ein Baum wo laut der Omi von ihr 1960 gepflanzt wurde.
darf ein Baum gesetzt werden?
Nein dieser Baum ist eine Ausnahme gewesen
darf Gemüse angepflanzt werden?
Nein
gibt es zugeordnete Parzellen?
Nein
Dann gibt es auch keine Eigentumsrechte am Baum. Er gehört dann dem Vermieter.
Sollte sie es anders sehen, kann sie den Baum ja in ihre Wohnung rein nehmen 😉
Sie ist sehr Horror leider.
Wir haben eine tolle Lage
Schönen Garten.
Gute Wohnung und netter Vermieter und dann diese Omi... Alles kommentiert sie.. alles machen wir falsch... Alles weiß sie besser..
Hat sie denn selber Kinder?
Klettert sie den auf dem Baum zum ernten?
Hebt sie der heruntergefallenen Kirschen auf?
Vielen Dank!